„Komitee“ zeichnet falsches Bild - Fallenjagd unverzichtbar

Arenshorster Fangsystem

Schon der erste Satz der heutigen Meldung des Komitees gegen den Vogelmord ist inhaltlich falsch.

LJV NRW - Darin heißt es: „Trotz Schonzeit ist die illegale Frühlingsjagd auf Greifvögel, Füchse, Marder und Hauskatzen in vielen Jagdrevieren Nordrhein-Westfalens immer noch an der Tagesordnung.“ Bei den behaupteten 26 Verfehlungen kann angesichts der 80.000 nordrhein-westfälischen Jäger nicht von einem flächendeckenden Problem gesprochen werden und noch weniger davon, dass dies an der Tagesordnung sei.

Wenn es Fehlverhalten geben sollte, müsse das aufgeklärt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen. Vorverurteilungen und Amtsanmaßungen dürfe es aber nicht geben. Offensichtlich enthielten die Behauptungen der selbst ernannten Aufklärer Ungereimtheiten. So seien in einem Fall im Kreis Coesfeld mutmaßlich vorhandene Fallen offensichtlich entweder gar nicht vorhanden gewesen oder Jagdeinrichtungen zerstört worden. Betroffen seien von den Behauptungen im Übrigen nicht nur Jäger.

Schon jetzt unterliegt die Fallenjagd in NRW strengen gesetzlichen Auflagen und Einschränkungen, so dass andernorts erlaubte Fallen hier verboten sind. Dass die Fangjagd an sich notwendig ist, ist übrigens zwischen Jägern und Naturschützern unstrittig. Dies wurde auch bei einem Symposium des Landesjagdverbandes im Herbst 2011 von anerkannten Naturschutzexperten aus dem In- und Ausland betont

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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