Die Gebänderte Prachtlibelle ist Tier des Monats August

Gebänderte Prachtlibelle | Foto: Foto: LANUV/Hellmann
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Attraktive Prachtlibellen fliegen an Flüssen und Bächen

Tier des Monats August des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist die Gebänderte Prachtlibelle.

Sie gehört zu den auffälligsten, vielleicht schönsten Insekten Nordrhein-Westfalens. Bis in den Spätsommer fliegt sie an relativ sauberen, langsam fließenden Bächen und Flüssen im Flachland NRWs. Früher gefährdet, geht es dieser Insektenart heute zunehmend besser - sie profitiert heute von den Bachrenaturierungen der letzten Jahrzehnte.

Kleinen Hubschraubern ähnlich flattern sie gemächlich an besonnten, vegetationsreichen Ufern. Mit sechs bis sieben Zentimetern Spannweite ist die Gebänderte Prachtlibelle groß genug, um uns tatsächlich an einen Schmetterling zu erinnern, denn die Flügel des Männchens ziert ein kräftiges, dunkelblaues Band, das Weibchen zeigt sich in zartem metallischen Grün.

An den Ufern von Ruhr, Lippe, Sieg, Ems, und ihren vielen Seitenbächen, locken warme, sonnenintensive Tage sehr viele dieser “Hubschrauber“ hervor, um Mücken zu fangen, ihr Revier zu verteidigen oder nach einem Partner Ausschau zu halten. Mit einem schmetterlingsähnlichen Schauflug versucht das Männchen, einer möglichen Partnerin zu imponieren. Führt die Aktion zum Erfolg, lässt es sich bei ihr nieder und signalisiert Sympathie durch Anheben der Flügel. Bald vereinen sich beide zum Paarungsrad. Die Eier werden an Wasserpflanzen abgelegt und entwickeln sich zu Larven, die im Wasser leben. Später kriechen diese an Stängeln hoch, schlüpfen in die Freiheit und fliegen an Land.

In Größe, Aussehen, Lebensweise und Lebensraum-Ansprüchen sehr ähnlich ist die Blauflügel-Prachtlibelle, deren Männchen komplett blau (Weibchen braun) gefärbte Flügel aufweist. Beide Prachtlibellen-Arten haben sich ihren Lebenstraum in NRW gut aufgeteilt: Die Libelle mit dem blauen Band bevorzugt das Tiefland und die Unter- und Mittelläufe von Flüssen und Bächen, manchmal sogar leicht verschmutzte Kanäle oder Gräben. Die seltenere Blauflügel-Art dagegen meidet jede Beeinträchtigung ihres Lebensraumes. Sie lebt auch in Mittelgebirgsregionen, wo das Wasser noch sauberer und sauerstoffreicher ist als im Tiefland. In Ballungsgebieten ist diese Libelle nicht oder zumindest nur sehr selten anzutreffen. Deshalb gilt die empfindlichere Blauflügel-Prachtlibelle als geeigneter Bioanzeiger für eine „besonders intakte“ Natur.

Nur in seltenen Fällen treten beide Arten am gleichen Gewässer auf.

In der Roten Liste der gefährdeten Libellen von 1986 wurde die Gebänderte Prachtlibelle noch als gefährdet eingestuft, denn sehr viele Flüsse und Bäche waren zu stark verschmutzt, überdüngt, befestigt und ihres Uferbewuchses beraubt. Neue Kläranlagen und Gewässerrenaturierungen haben diesen schönen Insekten wieder Auftrieb gegeben. Die Gebänderte Prachtlibelle dankt es mit häufigem Vorkommen, imponierenden Schauflügen und prächtigem Glanz.

Trotz der in den letzten Jahren positiven Tendenz, die auch andere Bachbewohner dokumentieren (z.B. Bachforelle) bleibt noch viel zu tun – nicht nur in NRW, europaweit!. Denn immer noch gibt es etliche Bäche, deren Wasserqualität nicht ausreicht. Medikamenten- und Reinigungsmittelrückstände in Ballungsräumen, Düngemittel, sog. Biozide, und vor allem Bodenabträge aus der Ackerflächen nach Starkregen in den landwirtschaftlich geprägten Regionen bewirken, dass längst noch nicht jeder Bach, jeder Wiesengraben und jeder Teich auf ganzer Strecke Prachtlibellen-tauglich ist. So wird z.B. die Renaturierung des zurzeit noch problematischsten Bachs in NRW, der Emscher im Ruhrgebiet, noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Viel wurde also schon geleistet, doch viel bleibt auch noch zu tun – Arten wie die Gebänderte Prachtlibelle und ihre noch sensiblere Schwester, die Blauflügelige Prachtlibelle zeigen sowohl Versäumnisse als auch Fortschritte recht deutlich an. Wichtig ist es daher, konsequent Schritt für Schritt einen Bachabschnitt dem anderen in einen besseren Zustand zu versetzen – genau das sieht auch die sog. „Wasserrahmenrichtlinie“ der Europäischen Union vor.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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