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Alleinerziehende Mütter sind besonderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt

  • Kümmert sich um Unterstützung für kranke Mütter im Landkreis Landsberg: Barbara Niedermayr.
  • hochgeladen von Anke Wilk

Zum BGH-Urteil zur Vollzeiterwerbstätigkeit von Alleinerziehenden gibt das Müttergenesungswerk folgende Pressemitteilung bekannt:
Der ständige Zeitdruck und fehlende Unterstützung im sozialen Umfeld gehören zu den von Müttern in den anerkannten Kliniken des Müttergenesungswerkes (MGW) am häufigsten genannten sozialen Belastungsfaktoren. Diese Faktoren wirken in besonderem Maße bei Müttern mit alleiniger Familienverantwortung als Gesundheitsrisiken und können krank machen. Vor diesem Hintergrund wird das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes, das alleinerziehende Mütter zu Vollzeiterwerbstätigkeit verpflichtet, vom Müttergenesungswerk als besonders bedenklich bewertet.

Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB und Kuratorin Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, betonen: „In den anerkannten Kliniken des MGW sind mit 38% alleinerziehende Mütter überdurchschnittlich vertreten, was die hohe gesundheitliche Belastung der Mütter zeigt. Werden die Frauen zur Vollzeiterwerbstätigkeit verpflichtet, steigen diese Risiken weiter. Soziale Belastungsfaktoren können Auslöser für verschiedenste Erkrankungen sein. Hier wurde ein Urteil gefällt, das die Leistung von Müttern bei der Erziehung und Versorgung eines Kindes nicht ausreichend wertschätzt.“

Auch die Mutter-Kind-Beziehung ist von den sozialen Belastungsfaktoren immens betroffen. Die Gesundheit der Mütter ist eng mit der ihrer Kinder verbunden. Mütter kommen am häufigsten mit Erschöpfungssydromen bis zum Burn Out, Belastungsreaktionen, Schlafstörungen und anderen Erkrankungen in die Kliniken im MGW-Verbund, ihre Kinder sind zu 80% selbst behandlungsbedürfig.

Die Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes setzen an diesen wichtigen Erkenntnissen an und bieten besonders Alleinerziehenden wirksame Hilfen. Neben den medizinischen Behandlungen helfen die therapeutischen Mutter-Kind-Interaktionen und psychosoziale Therapien den Müttern, Belastungen zu erkennen und Lösungsstrategien für den Alltag abzuleiten, die die Gesundheitsgefährdung verringern.

Im Müttergenesungswerk arbeiten 82 anerkannte Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken und rund 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (AWO, DPWV, DRK; EVA, KAG) zusammen. Die Beratungsstellen unterstützen die Mütter bei der Beantragung der Kurmaßnahme, der richtigen Klinikauswahl und in der Nachsorge im Anschluss an die Kurmaßnahme. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln über die Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon: 030 330029-29.

Unterstützung bekommen Betroffene bei:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de

Kontakt zur Mutter-Kind-Kurberaterin im AWO-Zentrum, Barbara Niedermayr, per E-Mail: bawony@t-online.de

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6 Kommentare

...naja, man verliert manchmal aber die Lust...

Es geht hier um Alleinerziehende:
Durch das Gesetz sollen doch die "Väter" finanziell entlastet werden, die in diesem Fall auf das Recht pochen können, dass die Mutter Vollzeit arbeiten geht.
Wo sollen da die Kinder wohl bleiben?
Das frühere Gesetz (bis Kinderalter 8 Jahre = Mutter kann bei Kind bleiben,
bis 15 Jahren = Teilzeitarbeit und erst danach wieder Vollzeitarbeit) war für die Kinder auf alle Fälle besser; aber für die Väter natürlich teuer.

> "Es geht hier um Alleinerziehende: Durch das Gesetz sollen doch die "Väter" finanziell entlastet werden"

Eher "den anderen ExPartner", da das ja nicht geschlechtsabhängig ist.
Was ok ist.

Aber wenn man das machen will, gibt es Alternativen und man muss den Elter ja nicht zwingen, die Kinder wegzugeben. Schon gar nicht, wenn man das sogar finanziert mit viel Geld. Da kann man das Geld auch der Familie geben, was wohl meist sogar mehr ist, als der Ex bezahlen müsste oder der Elter u.U. selbst in Vollzeit verdient.

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