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Das Salz-Quantum

Überall auf der Welt ist das Salz seit menschengedenken ein begehrter Rohstoff.
Besonders im Mittelalter sind viele Salzproduzenten und Kaufleute durch den Salzhandel reich geworden. Städte, wie z. B. Lüneburg, blühten auf, weil sie einen Teil des Reichtums abschöpften. Die Salzsteuer gilt als die älteste Steuer überhaupt.

Für das Kaiserreich war im Jahre 1872 die Salzsteuer neben den Zöllen die wichtigste Steuerquelle. Sie wurde erst mit Wirkung vom 01.01.1993 abgeschafft. Bis dahin verdiente die Bundesrepublik Deutschland durch Salzsteuer und Mehrwertsteuer am Speisesalz zweifach.
Aber auch das Königreich Hannover verstand es, vom Salz durch Abgaben zu profitieren. Es setzte für Personen und Kühe ein Salzquantum fest, welches als Abgabengrundlage diente. Wie das Besteuerungsverfahren praktiziert wurde, konnte ich leider nicht ermitteln.

Über das königliche Amt Peine erging folgende Aufforderung an die Ortsgemeinde Groß Lafferde:

Der Gemeindevorsteher wolle

  1. spätestens bis zu Ende dieses Monats jedem Einwohner die laut dieses Verzeichnises ihm bewilligte Pfundzahl Salz unverändert in sein Salzbuch eintragen und
  2. dieses Verzeichnis bis zum 15. Januare an mich zurückliefern. Fehlende Salzbücher sind hier abgesondert.

Peine, im Dezember 1862                              (Unterschrift), Amtsvoigt

K: das vorräthige Salz muß am 31. Dezember gewogen und mir eine Notiz darüber zugesandt werden, nebst den Registern der Salzverkäufer.

Das
"Verzeichnis über die Zählung der Personen und des Viehes sowie auch über das den   Einwohnern obgenannter Ortsgemeinde zugeschriebene Salz-Quantum"
umfasst die Jahre 1862, 1863, 1864 und 1865. Letzteres enthält eine Personenzahl von 1190.
Für das im Verzeichnis ebenfalls angedruckte Jahr 1866 wurden keine Daten eingetragen, vermutlich wegen der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen.

Nach welchen Kriterien das einzelne Quantum festgesetzt wurde, ist aus dem Verzeichnis leider nicht zu erkennen. So ist beispielsweise für die Personenzahl 3 das bewilligte Salz in einem Falle auf 45 Pfund, in einem anderen auf 50 Pfund, auch auf 60 Pfund, in einem weiteren Beispielsfall für 5 Personen auf  60 Pfund bzw. 100 Pfund festgesetzt.
 
Dass die Krämer kein Salz unversteuert verkauften, wurde vermutlich durch den Abgleich des Salzquantum-Verzeichnisses mit den Registern der Salzverkäufer kontrolliert. 

Dem Heimatforscher ermöglicht diese Liste, Nachforschungen über Einwohner, deren Wohnsitze, Berufe  und Haushaltsgrößen anzustellen.

  • Deckblatt des Verzeichnisse
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  • Teilansicht des Deckblattes
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  • Anweisung des Amtsvoigtes an den Gemeindevorsteher
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  • Die erste Seite des Verzeichnisses
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  • Kopfzeile des Verzeichnisses
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  • Gemeindevorsteher Wilhelm Pape (*1819 †1898)
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