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Nüßlein: Klarer Kurs im Strafrecht erforderlich

  • Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU)
  • hochgeladen von Stefan Baisch

„Jede Straftat ist eine Straftat zu viel“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein. Deshalb bedürfe es einer sorgsamen Auswertung der Kriminalitätsstatistik und entsprechender Reaktionen: „Auch die überdurchschnittliche Kriminalitätsbeteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger darf dabei kein Tabuthema sein.“ Gerade weil sich die überwiegende Mehrheit der hier lebenden Ausländer und Ausländerinnen rechtstreu verhalte, müsse die Kriminalitätsstatistik klar gelesen werden. Ein Verschweigen oder Verdrängen schüre nur Vorurteile und Ablehnung, löse aber nicht das Problem der steigenden Straffälligkeit. Wenn man erkennen müsse, daß sich im Einzelfall Straftäter nicht integrieren lassen wollten, verwirkten sie ihr Gastrecht, so Nüßlein weiter.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts sagt Nüßlein: „Auch in Schwaben sind junge männliche Strafttäter in der Kriminalitätsstatistik überrepräsentiert. Gegenüber mehrfach straffälligen Jugendlichen oder Heranwachsenden darf sich der Staat nicht schwach zeigen, sondern muß konsequent Grenzen setzen.“ Dabei gehe es nicht darum, junge Straftäter einfach wegzusperren oder gar zu demütigen, es gehe darum, zur rechten Zeit heilsam einzugreifen. Natürlich sei die beste Prävention die Vermittlung von Werten, es gebe aber Fälle, da müsse das Strafrecht effektiv eingesetzt werden. So sei es nicht einzusehen, daß etwa ein Neunzehnjähriger wirksam Geschäfte abschließen und Autofahren dürfe, aber als Gewalttäter regelmäßig behandelt werde wie ein minderjähriger Zögling.

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