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Diesmal führen 6 Maultaschen zur Kündigung.....

  • Auch ein Schwein würde sich über 6 Maultaschen freuen
  • hochgeladen von Luis Walter

Schon alleine die Formulierung im Arbeitsvertrag „Es dürfen keine Essensreste mit nach Hause genommen werden“ ist eigentlich für einen normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar. Da werden, wie oft auch in Supermärkten, Gaststätten oder sonst wo, Dinge in den Container geschmissen, bevor sie jemandem zur weiteren Verwertung überlassen werden.

Dabei krankt es an unserer Gesellschaft. Mal von dem Aspekt abgesehen das irgendwelche Viren aus einem Pflegeheim mit genommen und verschleppt werden könnten, ist es unmenschlich im allgemeinen Lebensmittel lieber weg zu schmeißen als einem Mitarbeiter die Möglichkeit zu gönnen diese unverbrauchte Lebensmittel für sich zu verwerten. Die Gründe warum diese 58 – jährige nun diese 6 Maultaschen mit nahm waren mit Sicherheit darauf zurück zu führen dieses Pflegeheim zu bestehlen.

Menschen die in der Oberliga spielen, gemeint sind hier die Geschäftsführer, Bosse, die bereichern sich oft in einem ganz anderen Maße aus der öffentlichen Hand, nehmen sich in anderen Dimensionen was ihnen gar nicht gehört, ihnen gar nicht zustehen würde. Da deckt einen den anderen, wird eine regelrechte Vetterleswirtschaft betrieben. Doch wenn der kleine Mann sich mal eine winzige Kleinigkeit zu schulden kommen lässt, etwas für sich verwendet was auf dem Abfall landen würde, der wird wie ein Verbrecher bestraft.

Anstatt man von Haus aus mal dem kleinen Angestellten, dem Personal entgegenkommen würde, diese Charaktereigenschaft geht wohl in manchen Kreisen immer mehr verloren. Nein, man will nicht mehr das sich der Kleine am Abfall bereichern könnte. Und weil ein Richter nun einmal einen Richterspruch zugunsten des Arbeitgebers aussprach, hier ein paar Cent Pfand, dort ein paar Semmel, wo anders ein Bettgestell vom Müll, muss jetzt auch hier hart bestraft werden und auf die einfachste Art und Weise kann man einen Menschen entlassen. Wie viele und wie oft müsste hier wohl die Oberliga ausgetauscht werden, und die bereichern sich in ganz anderen Dimensionen an der Allgemeinheit...............................

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21 Kommentare

Und trotzdem beharre ich auf meiner Meinung, dass es gesetzlich geregelt werden sollte, dass der Diebstahl von sechs Maultaschen anders geahndet werden sollte, wie die Unterschlagung oder der Diebstahl von 150.000 €. Nur wenn dies gesetzlich differenziert wäre, könnte man auch einen "Vertrauensbruch" bei diesen geringen Vorkommnissen/Verfehlungen/Straftaten nicht mehr als Kündigungsgrund zulassen.

Das sind doch zwei ganz verschiedene Sachen.

Der Fall ist lediglich vor ein Arbeitsgericht gegangen.

Strafrechtlich hat so ein geringwertiges Vermögensdelikt keinerlei Relevanz.
Kein Staatsanwalt und Richter würde hier ein Strafverfahren anstreben !

Der Geschädigte kann außerdem in einem zivilrechtlichen Verfahren seinen Schaden einklagen.

Das Strafmaß hängt in einem Strafrechtsprozess bei Vermögensdelikten selbstverständlich auch von der Schadenshöhe ab.

Eine Kündigung ist keine gesetzliche Strafe sondern eine arbeitsrechtilche Maßnahmen !!!
Ein Arbeitgericht befindet über die Zulässigkeit einer Kündigung auf Grundlage des Arbeitsrechts, des Vertrags und der betrieblichen Situation.

Der Begriff " Vetrauensbruch" ist sehr stark interpretierbar.
So könnte z.B. einem katholischen Geistlichen schon die normale sexuelle Beziehung zum beruflichen Verhängnis werden.

Der Gesetzgeber hätte höchstens die Möglichkeit, das Arbeitsrecht zu ändern, und den Kündigungsschutz zu verbessern.

Der Kündigungsschutz ist ja genau der Knackpunkt bei diesen Fällen.
Langjährige Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber garnicht so leicht los werden !
Wenn ein Chef die hohe Abfindung sparen will, versucht er es mit Mobbing und Unterstellungen. Eine Leiche findet man doch bei jedem im Keller.

Unsere Politiker werden schon dafür sorgen, dass wir in Deutschland amerikanische Verhältnisse kriegen.

"Hire and Fire"

> "Eine 58-Jährige Altenpflegerin wird nach 17 Dienstjahren wegen Mitnahme von 6 übrig gebliebenen Maultaschen gefeuert."

Nein, weil sie gegen eine Anweisung handelte, die sogar aushing.
Das ist keine Versehen.

> "Eine 59-Jährige Sekretären wird nach 34 Dienstjahren gekündigt, weil sie eine Frikadelle und Chefs- Buffet gegessen hat"

Nein, sie hat vom Buffet für gemeinnützige Zwecke (das war für irgendwelche Helfer soweit ich mich erinnere) gefuttert, obwohl angewiesen war, das vorher in Ruhe zu lassen und hinterher dürften sich die Mitarbeiter die Reste mitnehmen.
Ausserdem kam dadurch raus, dass sie das schon länger gemacht hat.
Das ist erst recht kein Versehen, sondern Bereicherung mit Vorsatz.

> "Eine Kassiererin wird nach 31 Dienstjahren wegen angeblich unterschlagenen 1,30 Euro Pfandbons entlassen"

Nein, weil sie gestohlen hat. Weil man ihr vertraut hat, bis sie gezeigt hat, dass man ihr nicht vertrauen kann.
Ein Versehen war auch das nicht.

Man muss auch mal die andere Seite sehen.

Und nicht zuletzt: Selbst WENN die Chefs das ausnutzen, um die Leute loszuwerden, sind die Leute soch selbst schuld, wenn sie den Chefs solche Vorlagen schenken.
So viel Doofheit muss halt bestraft werden.

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