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Änderungen bei den Einspeisevergütungen von Solarstromanlagen ab 2009

Das aktuelle Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) läuft Ende 2008 aus. Es wird abgelöst durch ein neues EEG, das für die verschiedenen erneuerbaren Energien geänderte Vergütungen vorsieht.

Bei Solarstrom ist die Vergütung immer auf das Jahr bezogen, in der die Photovoltaikanlage fertig gestellt wird und bleibt für 20 Jahre konstant. Um den technologischen Fortschritt zu forcieren, verringert sich die Einspeisevergütung zurzeit jährlich bei auf Dächern montierten Anlagen um 5%.

In Zukunft sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen stärker: Um 9,1% für 2009, 2010 sind weitere 7% und ab 2011 jährlich 8% geplant.

Das bedeutet z. B. eine Verringerung der Vergütung pro kWh von derzeit 46,75 Cent auf 42,48 Cent für 2009 installierte Anlagen. 2010 wären es noch 39,51 Cent /kWh und 2011 würden nur noch 36,35 Cent vergütet. Die Beträge gelten für Anlagen mit höchstens 30 Kilowatt elektrischer Leistung. Das entspricht im Allgemeinen einer benötigen Dachfläche von bis zu 250 m2. Für größere Systeme erhält der Eigentümer gestaffelt nach Anlagenleistung weniger.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen, sollte in seine Überlegungen die oben genannte starke Verringerung der Vergütung mit einbeziehen und sich von Fachbetrieben bis Mitte 2008 kompetent beraten lassen, so dass eine Anlage gegebenenfalls noch 2008 realisiert werden kann. Damit erhält der Betreiber die relativ hohe Einspeisevergütung für 2008 auch die kommenden 20 Jahre.

Inzwischen macht das deutsche Erneuerbare Energie Gesetz Schule. Während sich hierzulande die Anreize, in eine Photovoltaikanlage zu investieren, merklich verschlechtern, erhält z. B. in Spanien ein Solarstrombetreiber zurzeit 25 Jahre lang 44 Cent pro Kilowattstunde. Auch Griechenland, Italien, Frankreich, Tschechien und weitere Staaten fördern inzwischen Solarstrom mit attraktiven Vergütungen.

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