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Schutz der Bürger hat oberste Priorität

Im Hinblick auf die jüngsten schrecklichen Ereignisse in Münchner U-Bahnstationen betonte Günther Beckstein wie wichtig ihm der Schutz der Bürger sei. Die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen, bezieht sich aber nicht nur auf die körperliche Unversehrheit und den Schutz des Eigentums. Sie geht wesentlich weiter.

Die in Bayern lebenden Menschen haben auch das Recht, vor Ausbeutung und modernem Sklaventum geschützt zu werden. Die Gesetze dafür sind vorhanden. Nur werden sie immer weniger angewendet. Die Väter der bayerischen Verfassung haben in weiser Voraussicht den Artikel 169 (1) aufgenommen. Darin heißt es: Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.

Was hält unsere bayerische Regierung davon ab, sich vehement für die Menschen in ihrem Staat einzusetzen? Dafür zu sorgen, dass Gesetze, wie z. B. zur Arbeitszeit und zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehalten werden? Die Perspektivlosigkeit vieler Menschen in unserer Gesellschaft ist mit ein Grund für den Frust, der sich aufbaut und in Gewalt entlädt. Nicht umsonst geht die gestiegene Gewaltbereitschaft einher mit der wachsenden Ausbeutung der Arbeitnehmer. Vor allem bemühen sich die Täter gar nicht mehr darum, dass sie nicht gefasst werden. Sie wissen, das in den U-Bahnhöfen Videoaufzeichnungen gemacht werden. Es scheint ihnen egal zu sein. Hoffen sie, so Hilfe zu bekommen?

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22 Kommentare

Hallo Roland, bitte das Folgende nicht zu ernst nehmen, oder doch!

Dein Sohn bringt, aus welchen Gründen auch immer, meine Tochter um....
daraufhin wird er zu lebenslanger Haft verurteilt....
nach 15 Jahren kommt er wegen guter Führung, positiver Sozialprognose usw. aus dem Gefängnis.....
Jetzt lege ich DEINEN Sohn um.....
beim Prozess möchte ich, dass DU eines DEINER Referate hälst.....
natürlich zu meiner Entlastung???

mfG
RJW
möge dieser Fall nie eintreten...für Dich, Deinen Sohn, meine Tochter und für mich!!!

Lieber Robert,
ich glaube, dass wir uns beide dieser "Konstruktion" durchaus bewusst sind. Tatsache bleibt - auch wenn ich einen Sohn hätte und der würde zum Mörder - dass durch Deine
"Gegentat" nichts besser würde. Dann hätten wir statt eines unschuldig Ermordeten eben noch einen (gezielt) Ermordeten mehr.
Wir wissen aber auch, dass der Staat bei uns das sog.
"Gewaltmonopol" hat. Für die Vollstreckung von Gerichtsurteilen ist er aus gutem Grund allein verantwortlich. Wir hätten sonst die alttestamentarische "Aug' um Aug', Zahn um Zahn"- Justiz, die wohl niemand ernsthaft herbeisehnen wird.
Sollte der Fall, den Du hier schilderst, eintreten, ist klar, dass ich für Dich eine gerechte Strafe fordern würde: Lebenslang im Gefängnis. Auch hier würde ich die Todesstrafe aus den gleichen Gründen, wie oben genannt, ablehnen. Sie macht einfach nichts besser, bringt mir meinen Sohn nicht zurück. Also hättest Du bei guter Führung usw. die Chance, mir nach 15 Jahren in die Augen zu sehen.
Ein Referat, wie ich es als 16-jähriger Schüler hielt, bräuchte ich dazu wohl nicht. Die 15 Jahre hätten Dich zur Besinnung gebracht. Vor allem aber:
Du hättest nach dem von Dir geschilderten Beispiel nicht den geringsten Grund, nochmals jemanden zu ermorden. Schon das würde es rechtfertigen, Dir eine neue Chance zu geben.
Das mag sehr optimistisch oder großzügig klingen - es bleibt meine ehrliche Überzeugung. Aber ich bin nicht der Herr über Leben und Tod und mag es nicht mal im Entferntesten sein.

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