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DIE LINKE Ortsverband Kirchhain und Ostkreis berichtet:

Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Anachronismus, der verschwinden muss

Der Bundesschatzmeister der LINKEN, Raju Sharma, bekräftigt die Kritik
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an den Beschlüssen der
EKD-Synode zum kirchlichen Arbeitsrecht und fordert eine vollständige
Gleichstellung der kirchlichen Beschäftigten. Sharma, der im
Parteivorstand der LINKEN für kirchenpolitische Fragen zuständig ist,
erklärt:

Die evangelische Kirche bewegt sich, aber noch lange nicht genug. Das
kirchliche Arbeitsrecht ist ein Anachronismus, der hunderttausenden
Menschen ihre selbstverständlichen Recht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vorenthält. Die Beschlüsse der EKD missachten das
Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Arbeitnehmerschutz und gewerkschaftliche Interessenvertretung dürfen
nicht zur kollektiven Bettelei verkommen. Solange die Kirche an
Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht festhält, bleibt das
kirchliche Arbeitsrecht unzureichend. Das Ziel gleicher und gerechter
Arbeitsbedingungen wird man auf dem dritten Weg nicht erreichen. Der
Staat hat hier eine Schutzverantwortung gegenüber allen Bürgerinnen
und Bürgern. Konsequent wäre es, wenn öffentliche Förderung künftig
an die Gleichstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also an
den Verzicht auf die kirchlichen Privilegien gebunden wird.

13. November 2013 Raju Sharma

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