Wenn der Rechtsstaat an seine Grenzen geführt wird!

Kindeswohlgefährdung | Foto: © Bild: www.haushaltstipps.net - CC
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Nachdem die Bürger zu Recht davon ausgehen und es auch verlässlich können müssen, dass mit Steuergeldern sorgsam umgegangen wird, zeigt sich in einem, von keinerlei Bedeutung geprägten Familienverfahren das krasse Gegenteil.

In einer, der Rechtsstaatlichkeit in jeglicher Hinsicht zuwiderlaufenden Form werden nicht nur das vielfach beschworene Kindeswohl gröbst mit Füßen getreten, sondern zu dessen Abdeckung auch finanzielle Defizite mutwillig von Behörden und Justiz in Kauf genommen, teils sogar initiiert.

So kommen weder ein Oberlandesgericht, als – auf Grund Wohnsitzwechsel – zwei Amtsgerichte, noch die ebenfalls zwei Jugendämter ihrem Auftrag nach, seit September 2018 bezahlte Kindesunterhalt-Vorschüsse vom biologischen Kindsvater einzufordern, ignorieren dazu sogar das Beweismittel einer eidesstattlichen Versicherung des Kuckucks-Vater vom 20. Februar 2016.

Obendrein wurde verhindert, dass Kindern und Mutter die Ergebnisse des Vaterschaftstests ausgehändigt werden, um den rechtlichen Vorschriften, wie bsw. im Merkblatt der Jugendämter definiert, nachzukommen.

Staatliche Stellen sorgen also dafür, dass der Staat zur Kasse gebeten wird, Mutter und Kinder – finanziell massivst geschädigt – durch ausbleibende Unterhaltszahlungen ab Oktober 2015 unter Druck gesetzt bleiben, während zwei zahlungsfähige Väter vorhanden sind: der Kuckucks-Vater bis zur – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Aberkennung seiner rechtlichen Vaterschaft und der leibliche Vater, bereits 2016 durch den rechtlichen Vater zweifelsfrei benannt und zu Unterhaltsleistung aufgefordert.

Bedenklich in diesem Kontext, dass im Eheaufhebungsurteil des Amtsgerichts Nichts davon erwähnt ist, dass der rechtliche Vater von Oktober 2015 bis August 2016 eine Vaterschaftsanfechtung kategorisch ausschloss, aber keinen Unterhalt zahlte und somit eine Vaterschaftsfeststellung gerichtlich vorsätzlich um Jahre verschleppte.

Dies mit Wissen des Oberlandesgerichtes, sowie der beiden Amtsgerichte, wie Jugendämter, wobei sämtlichen Stellen die Unterlagen und wiederholte Aufforderung tätig zu werden, seitens der Mutter zigfach zugingen.

Eine Rechtsanwältin schrieb der Kindsmutter als ihrer Mandantin, man müsste den leiblichen Vater zur Unterhaltszahlung auffordern.
Dies erfolgte bereits im Februar 2016 und obendrein durch den rechtlichen Vater, der vor Gericht aber konträr dazu angab, nicht zu wissen, wer als biologischer Vater in Betracht käme.

Alles in Absprache mit einem der Jugendämter, dessen Mitarbeiter keine Fachabteilung hinzuzog, das gesamte Verfahren alleine bei sich und hinter dem Rücken der Mutter behielt.
Befremdlich zu einer Zeit, als von Gericht und Jugendamt wahrheitswidrig behauptet wurde, es stünde keine Vaterschaftsanfechtung im Raum, obwohl im Nachgang das Eheaufhebungs-Urteil das exakte Gegenteil auswies, sowie trotz Aufforderung, bsw. einen Polizeibericht nicht dem zuständigen Gericht vorlegt wurde.

Zudem verleumderisch, mit vorsätzlicher Schädigungsabsicht, der Mutter eine Kindeswohlgefährdung unterstellt wurde, um den Rechtsanspruch als rechtlicher Vater zu untermauern.

Weshalb jedoch wurde diese Aufforderung nicht zur weiteren Entscheidungs-Grundlage, sondern absolut konträr dazu, der Mutter mitgeteilt: die jüngste Tochter solle – obwohl Schülerin! – Hartz IV beantrage und dann selbst mit 18 erst den Unterhalt einklagen?

Welchen anderen Grund sollte es belastbar geben können, als zu verhindern, dass die vom Jugendamt-Mitarbeiter und der Richterin eines, der Amtsgerichte betriebenen Machenschaften auffliegen und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

Unverblümt rühmte man sich ein von der Mutter beabsichtigtes Flüchtlingsheim verhindert zu haben.
Das der Rechtsausschuss des Landtages auch in diesem Grund für Alles durch die Bank keine rechten Tendenzen und Ansatz einer Sippenhaft erkennen wollte/konnte/durfte der, obwohl es um das Kindeswohl ging, setzt dem Ganzen eine besonders fragwürdige Krone auf!

Gerade unter dem Aspekt des Kindeswohles hätte zudem der extreme Narzissmus des rechtlichen Vaters in den Entscheidungsfocus gelangen müssen.

Da nicht, war, ist und bleibt sie noch immer seine Waffe, um der Kindesmutter das Leben nach wie vor zur Hölle zu machen.
Dass er sie und die jüngste, noch minderjährige Tochter eiskalt auf die Straße setzte und bedrohte, nachdem er seine Ziele erreicht hatte, raffte bis heute Niemand: geschickt manipuliert hatte er als gefährlicher Psychopath ja schließlich hinreichend.

Die ältere Tochter hat das von Anfang an, also klein auf 1:1 übernommen. Sie war damit auch in der Ehe seine Waffe gegen die Mutter.
Von seiner pervertierten Freude, nur zu schnipsen, um die Jugendliche die Drecksarbeit für sich machen zu lassen und immer seine Hände in Unschuld zu waschen, während sie seine Phantasien der Demütigung ausführte, nahm Niemand Notiz.

Ebenso nicht, dass er sie ab dem 18. Geburtstag zu sich ins Bett holte, während Ehefrau und Kindesmutter im Keller schlafen musste, nur zum Putzen und Kochen hochkommen durfte.

So fanden es er und seine Handlangerin witzig, dass die Tochter Essen in den Müll, oder vor die Füße der Mutter kippte und forderte: putz das weg. Weigerte sich die Mutter, drosch die Tochter auf sie ein und schrie: Du bist unsere Putze, Du hast das gefälligst wegzumachen.
Es war die Hölle für die Mutter und diebische Freude für den Noch-Ehemann!

Im August 2016 bedrohte der rechtliche Vater beide Mädchen und ließ sie eine Woche vor Ausbildungs- und Schulbeginn mittellos von der Polizei abholen.

Keine 3 Monate danach dockte er wieder bei der älteren Tochter an, der Horror der Demütigungen ging von vorne los und sie quälte ihre Mutter weiter, obwohl diese sie beständig auffing.

Trotz aller beständigen Sprechblasen um Fürsorge, etc. kam davon Nichts in der Realität an, wurde dem psychischen Schädigungsübergang auf die Kinder von keiner fachkompetenten Stelle entgegengewirkt.

Auch das zweite Jugendamt hatte die Unterhaltsforderung des rechtlichen Vaters vorliegen.
Wäre dort auf Grund dieses Beweismittels die unerlässliche Tätigkeit in Sachen Unterhalt entfaltet worden, hätte dies ebenfalls Alles zum Auffliegen gebracht!

Ein Schreiben der Rechtsanwältin des rechtlichen Vaters vom April 2016 zum Eheaufhebungsverfahren an das verhandelnde Amtsgericht wirft die Frage auf, wie sich dieses mit einer zeitgleichen Unterhaltsforderung nebst wahrheitswidriger Behauptung des rechtlichen Vaters deckt: er hätte nicht gewusst wer der biologische Vater ist?
Die Widersprüchlichkeiten sind so glasklar das selbst eine – zu ihren Gunsten dies unterstellt – nur schlampig arbeitende Richterin es nicht übersehen kann!

Was also steht dagegen, von einem Beweis auszugehen, dass eben weder Eheaufhebung noch Vaterschaftsaberkennung rechtens waren und dafür sogar Steuergelder verbrannt wurden und wo bitte sind dann staatliche Maßnahmen dazu, nachdem überschlägig € 50.000 alleine Kindesunterhalt im Feuer stehen, und wohl kaum von Einzelfall auszugehen sein dürfte?

Angesichts dessen erhält der durch ein Amtsgericht mit Vergleich entschiedene Vaterschaftsregress mit zusätzlicher Herausgabeverweigerung der genetischen Daten an die Kinder einen faden Beigeschmack, da Kindesunterhalt vorrangig zu sichern ist.

Von welcher Unwilligkeit, oder gar Unfähigkeit des Petitionsausschusses muss ausgegangen werden, der hierzu angerufen, kein einziges dieser vielen und durchwegs beängstigenden Defizite ahndete, da nicht einmal erkannte – erkennen durfte?

Wundert es dann, wie wenig die Justiz entgegen vollmundigsten Versprechungen bereit ist, eigene Fehler einzugestehen, gerade auch in einer großen Linie zurück zur NS-Zeit, in der viele Übel eigentlich begründet sind.

Absolut beschämender Umgang in der Justiz eines Bundeslandes, dem sich selbst dessen Staatsminister der Justiz ohne Anstand und Charakter entzieht.
So bestätigt sich die Volksweisheit, dass der Fisch vom Kopf her zu stinken beginnt.

Absolut untragbarer Skandal: der ehemalige Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft wurde ungerührt auf der Honoratiorenliste geführt.
Entgegen Gutachten war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides der Staatsanwaltschaft als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01. April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!

Der jetzige Behördenleiter darauf hingewiesen, handelte im Gegensatz zu seinem Chef, dem Staatsminister der Justiz, griff dabei jedoch zu einem NS-Mittel: der Sippenhaft und löschte die ganze Honoratiorenliste, installierte einen (übertünchen sollenden?) Antisemitismus-Beauftragen, negierte den Antiziganismus als NS-Gräuel an dieser, wie weiteren – Jenische, Reisende – Minderheiten, Ausgegrenzten und Behinderten, beging so gleich den nächsten Fauxpas!

Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit soll als Wanderausstellung zeigen, wie sehr dieses, mit der Gründung der Bundesrepublik ins Leben gerufen, von Einflüssen aus der NS-Zeit durchdrungen war.
Angesichts der tagesaktuellen Abläufe kann dies jedoch über gut gemeint nicht hinauskommen, denn Placebos helfen nicht bei Beendigung und wirklicher Aufarbeitung von derartigen Widerwärtigkeiten!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
über Kavalaris International Press Organisation https://kavalaris.press
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Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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