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Welchen Schmusekurs pflegen Deutsche Banken mit Kriminellen?

  • Hans-Georg Jakob Müller-Risch, keineswegs Schattenmann, sondern einer, der übelsten berufsmäßigen Schwerstwirtschaftskriminellen der Gegenwart
  • hochgeladen von Erich Neumann

Kommt der Begriff des Bankster von ungefähr, oder ist er gerechtfertigte Positionierung für das Verhalten deutscher Banken? Würden in diesen an das eigene Verhalten auch nur annähernd jene Maßstäbe angelegt, welche für Kreditnehmer im Privat- oder KMU-Bereich gelten, gäbe es – speziell bei der Deutschen Bank – nicht das Taumeln von einem Skandal in den nächsten Milliarden-Verlust, keine Verstrickungen in Blutgeld-Geschäfte und Beihilfen zu internationalen Steuerverschiebungen – dies sogar trotz teilweise erhaltenen Staatshilfen?

Kann man angesichts dieser – politisch unangetasteten – Abläufe von Komplizenschaft sprechen, oder muss man es sogar, betrachtet man den schonenden Umgang mit einem, der übelsten berufsmäßigen Schwerstwirtschaftskriminellen der Gegenwart?
Obwohl der Blick in die jeweils eigenen Schadenslisten reicht, um Spuren von Hans-Georg Jakob Müller-Risch zu finden, herrscht förderndes Wegsehen, wie bei der Justiz und rundet ab, was die Politik protegiert. Mit dem Ankommen dieser Praxis der Geschäfts- inzwischen auch bei den Volks- und Raiffeisenbanken, ist eine neue Dimension der Negativspirale erreicht.

Im aufwendigen Verfahren 20 KLs 257 Js 211516/07 vor dem Landgericht München I fanden über Kontoauszüge dokumentierte weitere € 270.000 Unterschlagungen der Beschuldigten Müller-Risch und Rechtsanwalt Prof. Dr. Walter Beck 2013 keinen Verfahrenszugang.
Die Staatsanwaltschaft wehrte sich mit Händen und Füssen, die betroffene Bank stellte keine Rückforderungen, deren Zentralstellen BVR Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, DZ BANK AG und WGZ Bank blieben ebenso untätig, als die BaFin.

Jetzt wiederholt sich das damals wie so oft überzogen milde und ohne jeden Resozialisierungs-Effekt abgeurteilte Verhalten in Aktualität und Detail.
Das Landgericht München I befand seinerzeit die, aus einem zu sanierenden Unternehmen an den VolksMusical Betrieb von Tochter Sanni Müller-Risch abgeflossene Sponsoren-Gelder – gerade mit diesen wurde das Erfolgskonzept Hurlahutsch von Cornelia Beßler in Bad Hindelang narzisstisch aufgebläht und ruiniert – in Gesamtwürdigung aller Umstände – vor Allem der persönlichen Nähe des angeklagten Vaters zur nutznießenden Tochter – ohne jeden Zweifel als eine Pflichtwidrigkeit.
Gegenwärtig wurde die gleiche Widerwärtigkeit – nur wenige Kilometer entfernt – in Immenstadt wiederholt und es ficht weder die örtliche Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, als erneut die DZ BANK AG an, löst keine Cooperation mit der IG (Interessengemeinschaft) Geschädigter Müller Risch u. A. aus, welche für bundesweit derzeit 51 UnternehmerInnnen/Unternehmen mit aktuell überblickbaren Schäden von über € 130 Mio. stehen.
Ebenso verweigert sich die Zweigniederlassung Deutschland der Holvi Payment Services Oy bereits bei Übermittlung der, dem Prokuristen vorenthaltenen Kontoauszüge und die HVB HypoVereinsbank | UniCredit Bank AG beim puren Informationsaustausch.

Und dann darf dies nicht einmal verwundern, bedenkt man, dass von höchster Stelle Bayerns nach der letzten Verurteilung – diese war entgegen den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft obendrein so frisiert worden, dass die Anwaltszulassung von Prof. Beck Bestand behielt, wobei der BGH sogar die Revision beider (!) Seiten verwarf – angeregt worden, durch Wohnsitzverlagerung nach Berlin vom ersten Tag an Freigänger-Status zu erhalten.
Eine Privilegierung, welche nicht einmal Uli Hoeneß schaffte und für deren Verlauf über mehrere Tage gehendes, allen gesetzlichen Kriterien zuwider laufendes Treiben quer Deutschland erfolgte, welches jene Handlungen umfasste, für welche eigentlich eingesessen werden sollte.

Nachdem diese sich nun im Allgäu einmal mehr mit Existenz vernichtenden Negativfolgen zu wiederholen drohen, die immer gleiche Frage: wann werden Justiz und Politik ihren originären Kernaufgaben gerecht, stehen endlich an Seite der Opfer und begünstigen nicht länger die Täter?

Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang an die ehemalige Münchner Oberstaatsanwältin Gerlinde Nieder, welche 2006 an die damalige Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk einen Vorlagebericht gab, dass Sicherungsverwahrung angezeigt sei.
Sie wurde daraufhin Leiterin der Gerichtsvollzieheraufsicht und eine Bearbeitung blieb aus: ganz wie alle weiteren Maßnahmen!

Corona hat uns in so vielen Dingen auf das Wesentliche reduziert und konditioniert: ein gerade hier unerlässliches und keinesfalls länger zu vernachlässigendes Gebot.

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
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