myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Stehpinkler

Auch königliche Hoheiten haben dringende menschliche Bedürfnisse. Das weiß man spätestens seit der Expo 2000. Die „Bild“-Zeitung berichtete seinerzeit, dass Prinz Ernst-August von Hannover anlässlich eines Expo-Besuches an die Holzfassade des türkischen Pavillons gepinkelt habe.

Seitdem wurde den alten Titeln des Prinzen ein neuer hinzugefügt: „Pinkel-August“.

Aber auch in den eigenen vier Wänden haben Stehpinkler Probleme. Ehefrauen und Gastgeber sehen es nicht gerne, wenn sie wegen mangelnder Treffsicherheit Urinreste beseitigen müssen.

Sogar das Amtsgericht Düsseldorf hat sich mit einem Stehpinkler befassen müssen. Das Gerichtsurteil 42 c 10583/14 wurde bei einer hiesigen Eigentümerversammlung zum Thema gemacht. Es ging um folgendes:
Die Toilette einer vermieteten Wohnung war mit Marmorfußboden ausgestattet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses forderte der Vermieter vom Mieter Schadensersatz, weil der Marmorfußfoden durch Urinspritzer abgestumpft sei. Das hatte ein Fachmann als Schadensursache festgestellt.
Der Richter befand, dass dies nachvollziehbar und glaubwürdig sei. Dennoch habe der Vermieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen. Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Darum muss ein Mieter auch nicht für Schäden am Badezimmerboden durch Urinspritzer beim Stehendpinkeln haften.
In der Urteilsbegründung ging der Richter auch auf die Problematik des Stehendpinkelns ein:
"Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet", hieß es. "Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen".
Also, Männer und Frauen:
Rüstet Euch zum Kampf um das Stehendpinkeln. Wer am Ende Sieger bleibt, wird die Zukunft lehren.

Weitere Beiträge zu den Themen

MarmorfußbodenPinkel AugustPinkelnurinierenMenschliches BedürfnisStehpinkler

6 Kommentare

Und die Dänen beobachten bestimmt das Schauspiel immer aus dem Versteck und lachen sich schief. :-))

Nee Giacomo, es waren ja überwiegend Dänen, die den vor der Grenze getrunkenen Alkohol dort wieder entleert haben, denn was sie getrunken hatten, müssen sie ja nicht verzollen.

"Manneken Pis" aus Brüssel könnte unser Kronzeuge sein. :-)))))

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite