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Beamte und evangelische Pfarrer kommen nicht in den Himmel

Beamte und evangelische Pfarrer kommen nicht in den Himmel!
Diese Aussage lässt jedem gläubigen Beamten und jedem Pfarrer den Schock in die Glieder fahren.

Um den Wahrheitsgehalt der These zu überprüfen, müssen wir etwas in die Theologie einsteigen:
Jesus Christus hat unsere Sünden auf sich genommen und ist als Sühneopfer für uns am Kreuz gestorben. Vierzig Tage nach seiner österlichen Auferstehung ist er in den Himmel aufgefahren. Das Neue Testament verheißt jedem Menschen, der an den Heiland glaubt, ewiges Leben.

Zweifellos sind Beamte auch Menschen, selbst wenn sie zuweilen unmenschlich handeln und Entscheidungen treffen, die jedem vernünftig denkenden, mit gesundem Menschenverstand ausgestatteten Mitmenschen die Zornesröte ins Gesicht treiben (Stichwort: Amtsschimmel). Aber, sie handeln ja im Allgemeinen nicht böswillig, sondern tun ihre Pflicht.
Da sie nicht schlechter als andere Menschen sind, dürfte der Liebe Gott auch diese Amtspersonen in sein himmlisches Reich aufnehmen. Jedenfalls steht in der ganzen Bibel nichts Gegenteiliges.

Das Problem liegt ganz woanders, nämlich bei unserem säkularisierten Staat. Er will keine Beamten im Himmel wissen. Über die Gründe kann man spekulieren: Öffentlich Rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, Diensteid, Beamte sollen nur einem Dienstherren dienen, Residenzpflicht auf Erden, Trennung von Staat und Kirche usw.
Aber vielleicht will der Staat seine Beamten ganz einfach nicht bevorzugen und meint, dass sie auf den Himmel verzichten können, weil sie schon zu Lebzeiten den Himmel auf Erden hatten.

Der Staat verhindert also ganz bewusst und mit voller Absicht, dass Beamte in den Himmel kommen. In jedem der Deutschen Beamtengesetze findet man sinngemäß die Bestimmung „Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tode“ (z.B. § 6 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz, § 35 Abs. 1 Nieders. Beamtengesetz).

Der Staat stellt sich mit seiner gesamten Autorität gegen die himmlische Macht. Da einerseits nur Tote zum ewigen Leben gelangen können, andererseits den Beamten im Augenblick ihres Todes der Beamtenstatus entzogen wird, kann es trotz aller Bemühungen keinem Beamten gelingen, jemals in den Himmel zu kommen. Das ganze himmlische Reich ist und bleibt beamtenfrei. Basta, würde Exbundeskanzler Gerhard Schröder sagen.

Aber nicht nur der Staat, sondern auch die evangelische Kirche in Deutschland hält den Himmel Beamtenfrei. Bei ihr endet das Beamtenverhältnis ebenfalls mit dem Tode (§ 35 Kirchenbeamtengesetz EKD). Nach dem Kirchenbeamtengesetz der Erzdiözese Berlin endet das Beamtenverhältnis bereits mit dem Eintritt in den Ruhestand.

Und was niemand für möglich hält: Selbst Pfarrer der evangelischen Kirche haben keine Chance in den Himmel zu kommen. Sie steht in Opposition zu den himmlischen Mächten. § 96 ihres Pfarrdienstgesetzes beendet das Pfarrdienstverhältnis ebenfalls mit dem Tode. Arme Pfarrer!

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4 Kommentare

Kurt,
so wars gedacht.

*lach* ;))

Aber gut gemacht, der Bericht. Hut ab.

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