"aufgehoben" Währungsumstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark am 20.Juni 1948

Die Reichsmark wurde 1948 abgeschaft.

Alle Privatpersonen und Geschäftsleute mußten im Juni 1948 ihr Bargeld bei einem Geldinstitut ihrer Wahl einzahlen und RM-Guthaben anmelden,auch die welche bei anderen Instituten unterhalten wurden.Dafür gab es Vordrucke,
A für Private,natürliche Personnen,B für Juristische Personnen,Kaufleute usw.
Das gesamte sogenannte "Kopfgeld" 540 RM pro Person,wurde einbehalten,die
Restsumme in 1 zu 10 (100 RM = 10 DM ) umgestellt.Von dem DM-Betrag wurden 5%
freigegeben,weitere 5 % auf ein Sperrkonto gebucht.Ein Beispiel: Ein Landwirts -
Ehepaar hatte 1.916.52 RM Spareinlagen und bei einer anderen Bank 382.00 RM
angelegt.

Bürgerreporter:in:

felix nawrotzki aus Hatzfeld (Eder)

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