Geschichtliches aus Döhren-Wülfel: Döhrener und Wülfeler mußten einen Zuschlag von 102 ½ Prozent auf die Einkommenssteuer zahlen

Neue Folge der Serie "Geschichtliches aus Döhren-Wülfel".
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Am 01. Oktober 2007 jährte sich ein ganz besonderes Ereignis zum 100. Male. Die Dörfer Döhren und Wülfel wurden durch ein preußisches Gesetz mit dem „Stadtkreise Hannover“ vereinigt und schieden aus dem Landkreis Hannover aus. Der deutsche Kaiser Wilhelm, und „von Gottes Gnaden König von Preußen“ unterzeichnete am 19. Juni 1907 auf seiner Jacht Hohenzollern bei Kiel die Gesetzesvorlage, nach der zum 01. Oktober 1907 die beiden Orte ihre Selbständigkeit verloren. Die Einzelheiten des Anschlusses waren aber bereits schon lange vorher ausgehandelt. Am 22. Dezember 1906 unterzeichneten der Döhrener Gemeindevorstand Heinrich Abelmann (11.08.1844 - 25.07.1920) und der hannoversche Verwaltungschef Tramm den entsprechenden Eingemeindungsvertrag. Zwei Tage später - am 24. Dezember 1906 - setzte in Wülfel der dortige Gemeindevorstand Schimmel seine Unterschrift unter ein ähnliches Vertragswerk.

Der für die beiden Dörfer Döhren und Wülfel wohl wichtigste Paragraph war die Bestimmung, daß die Stadt Hannover für eine Reihe von Straßen eine Kanalisation und Wasserleitungen bauen musste. Darüber enthielten die Verträge noch eine ganze Reihe weitere Einzelheiten: So konnten nichtgewerbsmäßige Schlachtungen von Schweinen auch weiterhin in den beiden Orten stattfinden, Grundeigentümer bekamen unentgeltlich das hannoversche Bürgerrecht (Leute ohne Grund und Boden mussten freilich dafür tief in die Tasche greifen) und auch die zu zahlenden gemeindlichen Abgaben regelten die Verträge. Auf die Staatseinkommenssteuer wurde ein Zuschlag von 102 ½ Prozent für sechs Jahre fällig, dafür blieb bei den Gewerbesteuern erst einmal alles beim Alten und Döhren sowie Wülfel bedungen sich aus, daß die Stadt bei der Hundesteuer für die nächsten zehn Jahre nur 10 Mark pro Hunde verlangen durfte.

Ganz inhaltsschwer ist auch der Paragraph 25 bzw. für Wülfel der Paragraph 24 des Eingemeindungsvertrages: solange Döhren und Wülfel zum äußeren Stadtgebiet zählen, darf im Juni und August ein Schützenfest in „althergebrachter Weise angehalten werden.“

Bürgerreporter:in:

Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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