Wann der Rasenmäher Pause macht Für die Ausübung von ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten gibt es Regeln

Sie ist wieder da, die Rasenmäh-Saison. Des einen Freud, ist manchmal auch des andern Leid, wenn in der Mittagspause auf der Terrasse oder gar sonntags ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ausgeübt werden. Die Lärmschutz-Verordnung der Stadt Günzburg regelt die Zeiten, zu denen im Haus, im Hof, im Garten oder in Nebengebäuden lauter gearbeitet werden darf.

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, egal ob mit der Hand oder unter Maschineneinsatz durchgeführt, dürfen nur zu folgenden Zeiten ausgeübt werden:

Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr

Samstag von 9.oo bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Verstöße gegen diese Verordnung können nach Art. 18 Abs.2 Nummer 3 Bayer. Immissionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 2.500€ verfolgt werden.

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

33 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.