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Hochwasserschutz-Projekt „Kohlplatte“ Informationsveranstaltung im Herbst geplant

Noch bis 31. August liegen die Unterlagen zum Hochwasserschutzprojekt „Kohlplatte“ zur Einsichtnahme im Leipheim auf. Auf Grund vieler Unklarheiten und Fragen von Bürgern wurde nun beschlossen, im Herbst zusätzlich eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Die Fristen für Einwendungen gelten aber weiterhin, eine Nachreichung von Begründungen für Einwendungen wird aber akzeptiert.

Das Landratsamt Günzburg führt derzeit das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz „Kohlplatte“ in Leipheim durch. Nach den Erhebungen zur Ausweisung des amtlichen Überschwemmungsgebietes durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hatte sich herausgestellt, dass der vorhandene alte und marode Deich keinen ausreichenden Schutz bietet.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth plant deshalb nun ein Schutzprojekt, um das Siedlungsgebiet „Kohlplatte“ vor einem 100-jährlichen Hochwasser der Donau incl. Klimazuschlag (15 %) zu schützen. Der neue Hochwasserschutzdeich ist zwischen der Kreisstraße GZ 4 (Riedheimer Straße) und der Autobahn A8 Ulm-Günzburg am südwestlichen Siedlungsrand geplant. Der geplante Deich soll im Bereich der Ferienanlage an die Autobahnböschung anschließen. Auch das Wasserwerk der Stadt Leipheim soll hochwasserfrei gelegt werden.

Aufgrund der zahlreichen offenen Fragen aus dem Kreis der direkt bzw. indirekt betroffenen Bürger wurde in Abstimmung mit dem Antragsteller Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und der mit dem Verfahren betrauten Behörde, dem Landratsamt Günzburg/Fachbereich Wasserrecht, vereinbart, dass eine gesonderte Informationsveranstaltung stattfinden soll, bei der die Planung detailliert vorgestellt und anstehende Fragen zum Projekt beantwortet werden sollen. Diese Veranstaltung soll nach der Ferienzeit stattfinden und wird rechtzeitig vorher bekanntgemacht.

Die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Biotopkartierung und Biotop-Bewertung, Maßnahmenplan, Kartierung der Frühjahrsblüher, faunistischen Untersuchungen, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, FFH- und SPAVerträglichkeitsuntersuchung, geotechnischem Gutachten und dem landschaftspflegerischen Begleitplan liegen noch bis 31. August 2017 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Stadt Leipheim aus.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf dieser Auslegungsfrist können etwaige Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipheim oder beim Landratsamt Günzburg erhoben werden.

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und dem Landratsamt Günzburg ist es möglich, dass bis spätestens 14.09.2017 zur Fristwahrung zunächst eine Einwendung mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird, eingelegt wird. Weitere Informationen dazu erhalten die Bürger durch eine Amtliche Bekanntmachung an den Anschlagtafeln der Stadt Leipheim und im Internet.

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