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Erweiterung des Angebotes der Heilig-Geist-Spitalstiftung - der lange Weg eines Antrags

>„Wir erinnern an unseren Antrag vom Januar 2010 und fordern wiederholt den alsbaldigen Ausbau des Leistungsangebotes der Heilig-Geist- Spitalstiftung. Denn getan hat sich bis jetzt immer noch nichts. Es fehlen Kurzzeitpflegeplätze, eine Beschützende Einrichtung und weitere Einzelzimmer.“, so die Fraktionsvorsitzende Dr. Ruth Niemetz.

Wie der Altenheimreferent Peter Lang zu berichten weiß, wurde Ende 1998 der Neubau des Alten- und Pflegeheimes mit 20 Rüstigen- und 60 Pflegeplätzen in Betrieb genommen. Derzeit weise das Heim 34 Einzel- und 24 Doppelzimmer aus. Von den 82 Bewohnern würden Ende des Jahres nur noch 8 Bewohner als „Rüstige“ betreut. Die 74 weiteren Bewohner seien mehr oder weniger pflegebedürftig. Etwa Zweidrittel der pflegebedürftigen Bewohner leiden an Demenz.
Bereits bei der Eröffnung des Neubaues herrschte Einmütigkeit im Stadtrat, dass der bauliche Rest an der Spitalkirche wieder für die Unterbringung rüstiger Menschen ausgebaut werden sollte.
Im Jahr 2001 mahnte daher der damalige Altenheimreferent, Dr. Thomas Ermer an, dass insbesondere Plätze für die Tages- und Kurzzeitpflege eingerichtet werden sollten (GZ vom 27.01.2001). Heute gilt dies umso mehr, als die Kreisklinik Günzburg die Betten der Kurzzeitpflege wieder in Akutbetten umgewandelt hat. Dennoch tat sich weiterhin nichts.
Im Januar 2010 beantragte daher die Fraktion die Erarbeitung eines Konzeptes für den Ausbau der Heilig-Geist-Spitalstiftung. Nach wie vor fehlen in Günzburg Unterbringungsmöglichkeiten für die Entlastung von Angehörigen in Form der Tages- und Kurzzeitpflege. Bei der steigenden Zahl an Heimbewohnern mit Demenz ist auch an die Errichtung einer „Beschützenden“ Station zu denken.
Seit 1. September 2011 sind in Bayern neue Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Einrichtungen der Altenpflege in Kraft. Bei Neubauten müssen nunmehr 75 Prozent der Heimplätze in Einzelzimmern errichtet werden, so der jetzige Altenheimreferent Peter Lang. Für bestehende Einrichtungen gelten Übergangsbestimmungen. Im Hinblick auf Zuschüsse von Seiten des Freistaates und des Landkreises sollten aber konkrete Planungen alsbald erfolgen. Insofern ist die Erarbeitung eines Erweiterungskonzeptes für die Heilig- Geist Spitalstiftung überfällig und brisant – so die Fraktion.

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