Auf dem Prüfstand: Familienfreundlichkeit in Günzburg

Familienfreundlichekeit auf dem Prüfstand
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Nach der Diskussion mit Unternehmern und Behördenleitern steht für die Frauenunion Günzburg fest: Familienfreundlichkeit ist auf jeden Fall in den Köpfen der Günzburger drin, bedarf allerdings oft eines Riesenspagats und großer Kompromissfähigkeit und Kreativität seitens der Arbeitgeber und –nehmer, um sich mit den alltäglichen Betriebsabläufen reibungsarm umsetzen zu lassen.

(von Miriam Kiermasz) Die Themenreihe „Ist Günzburg fit für die Zukunft mit Kindern?“ der Frauenunion Günzburg fand ihre Fortsetzung zum Thema "Kinder gehören dazu- Familienfreundlichkeit in Günzburger Betrieben und Behörden" in einer Diskussion mit Vertretern aus Wirtschaft und Behörden des Landkreises. Es war eine Bestandsaufnahme: inwieweit wurden bisher die Bedürfnisse junger Familien mit den Belangen der jeweiligen Arbeitgeber in Einklang gebracht bzw. inwieweit trifft das Wort „Familienfreundlichkeit“ in hier ansässigen Betrieben bereits zu. Für die Diskussion konnten dankenswerterweise der Personalchef der Fa. Klimmer GmbH Burgau, Werner Hansen, als Vertreter der gewerblichen Betriebe, sowie Dr. Karsten Stahnke, niedergelassener Kinderarzt in Günzburg, als Beispiel eines Kleinbetriebs gewonnen werden. Der Beauftragte für Familie, Demographie und Integration des Landkreises Günzburg, Meinrad Gackowski, gab einen Einblick in die Anforderungen und Möglichkeiten innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

In ihrer Begrüßung fasste die Vorsitzende der FU Günzburg, Dr. Ruth Niemetz, die Ergebnisse der vorausgegangenen Veranstaltungen zusammen: Während in Europa eine Berufstätigkeit von Frauen die Regel sei, stehe eine Frau hierzulande oftmals vor der Entscheidung nach der Geburt ihres Kindes ganz oder gar nicht ins Berufsleben zurückzukehren. Der berechtigte Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit fordere eine hohe Flexibilität der Arbeitgeber. Ein weiteres Hemmnis auch in unserer Region sei die zunehmende Anzahl von befristeten Zeitverträgen, welche nicht in ein Teilzeitverhältnis umgewandelt werden können.

Den Rahmen für das Podiumsgespräch bildete eine Reihe von interessanten Fragen, vorgetragen von Dr. Ruth Niemetz, Beate Stahnke, sowie Melanie Mück-Spengler zu den Themenbereichen Karrierechancen mit Kind, Personalbestand in einem familienfreundlichen Betrieb, und Betreuungsmöglichkeiten.
Alle Podiumsteilnehmer betonten, dass bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Arbeitnehmer, die Funktionsfähigkeit des Unternehmens bzw. der Behörde im Vordergrund stehe. Die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle hätten sich dem unterzuordnen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass der optimale Mittelweg zwischen den Wünschen der Mitarbeiter und den Bedürfnissen des Unternehmens nur durch eine offene und offensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu erreichen sei, beginnend mit den Änderungen am Arbeitsplatz nach den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes mit Beginn der Schwangerschaft bis hin zur Besprechung mit der jungen Mutter bald nach der Geburt des Kindes über ihre berufliche Zukunft. Diese Gesprächskultur werde von den Anwesenden seit langem gepflegt. In vielen Bereichen sei eine Aufteilung einer Stelle auf zwei Halbtagesstellen grundsätzlich möglich. „Die Teilung eines Arbeitsplatzes verlangt von beiden - Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern – ja wohl ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft. Ist das zu schaffen?“ wollte Beate Stahnke wissen. Ein kontinuierlicher Dialog sei Vorraussetzung für reibungslose Arbeitsabläufe. Oftmals scheitere die Teilung jedoch am Wunsch vieler Mitarbeiter, nur am Vormittag arbeiten zu wollen. Hier sei die Solidarität der Teilzeitkräfte mit älteren Kindern für die Nachmittagsschicht gefragt. Im gewerblichen Betrieb, aber auch in der Kundenbetreuung sei eine Teilung grundsätzlich schwierig in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Für eine Behörde sei die Umsetzung verschiedenster Arbeitszeitmodelle im Vergleich zu anderen Unternehmen ungleich einfacher, da hier ganz andere Anforderungen an den Dienstbetrieb, als in der Industrie gelten. Häufig sei es möglich Stellen zu teilen, Heimarbeitsplätze einzurichten oder eine am Betreuungsangebot orientierte Arbeitszeit zu ermöglichen und dies unabhängig von der Position des Mitarbeiters.
Alle Podiumsteilnehmer betonten die Notwendigkeit, auch während der Elternzeit eines Mitarbeiters, Kontakt zu halten und diesen an regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen teilhaben zu lassen, um einen Verlust bestehender Qualifikationen zu vermeiden.
„Nicht nur die Betreuung von Kleinkindern, sondern zunehmend auch die Pflege von älteren Familienmitgliedern wird zu einer Anpassung der Arbeitslandschaft führen“, erinnerte Melanie Mück-Spengler. Auch hier herrschte Einigkeit. Von Arbeitgeberseite wurde die Bereitschaft geäußert, den Betroffenen so weit als möglich entgegenzukommen, so z.B. durch Gewährung von unbezahltem Urlaub.
Der Einführung von Betriebskindergärten wurde von allen Diskutanten eine Absage erteilt. Mag dieses Modell für Großunternehmen gut umsetzbar sein, so bedeutet es für kleine Betreibe einen immensen Kosten- und Organisationsaufwand. Ein wesentlicher Aspekt sei auch die fehlende soziale Integration in den Heimatort, wenn die Kinder von abseits ihres späteren Schulorts betreut würden.
Ob das neue Gesetz zur Elternzeit Auswirkungen auf die Unternehmen hat, bleibt abzuwarten. Bis jetzt ist zumindest noch kein Fall bekannt, bei dem ein Vater sein Recht auf seine Elternzeit in Anspruch genommen hätte.
Begrüßt wurde von der Frauenunion, dass ein „Abschieben“ der betroffenen Frauen in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis auf 400€ Basis von den Diskutanten vom Grundsatz her als inakzeptabel abgelehnt werde, da dies für die jungen Mütter renten- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile bedeuten würde. Es muss verhindert werden, dass „Frau“ durch ihre Mutterschaft zu einer billigen Arbeitskraft degradiert werde.
Im Anschluss berichtete Meinrad Gackowski über den Stand des Audits „Familie und Beruf“, im Zuge dessen sich das Landratsamt Günzburg als eine familien- und kinderfreundliche Behörde zertifizieren lassen wolle.
Die Aussprache fand unter reger Beteiligung des Publikums statt. Einig waren sich alle, dass die Berufstätigkeit einer Frau allein in keiner Weise ihre Qualitäten als Mutter in Frage stelle und Kinder, welche von qualifizierten Einrichtungen betreut werden, nicht automatisch in ihrer physischen und psychischen Entwicklung eingeschränkt seien. Eigeninitiative und Kreativität seien und blieben wichtige Voraussetzungen, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. In der Gesellschaft jedoch müsse ein Umdenken stattfinden, um den Bedürfnissen junger Familien Rechnung zu tragen. Nur dann hat Frau wirklich die Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes frei für die Ausgestaltung von Kind mit (teilweise) Beruf zu entscheiden.
Das Fazit der FU lautet: Familienfreundlichkeit sei auf jeden Fall in den Köpfen der Günzburger Unternehmer und Behördenleiter drin, bedürfe allerdings oft großer Kompromissfähigkeit und Kreativität seitens der Arbeitgeber und –nehmer, um sich mit den alltäglichen Betriebsabläufen reibungsarm umsetzen zu lassen. Die jungen Familien würden es jedenfalls danken.

Familienfreundlichekeit auf dem Prüfstand
Aufmerksame Mütter in Berufen
Bürgerreporter:in:

Ruth Niemetz aus Günzburg

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