myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz

DGB informiert Eltern über Rechte

Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen
Ab 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder auf Tagespflege. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle des Bundesfamilienministeriums. Das Gesetz nimmt die Jugendämter in die Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden ausreichend Ganztagsplätze zur Verfügung stellen. Mehr noch: Die Jugendämter sind damit gezwungen, den rechtlichen Anspruch der Eltern auf einen benötigten Kita-Platz oder auf eine Tagespflege zu erfüllen.

„Trotz des Rechtsanspruchs werden wahrscheinlich viele Eltern zum Stichtag am 1. August vergebens einen freien Betreuungsplatz für ihre Kinder suchen“, sagt Matthias Körner. Der Geschäftsführer des DGB Mittelhessen verweist darauf, dass nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes noch im November 2012 etwa 220.000 Plätze fehlten. „Damit zeichnet sich ab, dass die Jugendämter längst nicht alle Betreuungsansprüche erfüllen können, obwohl sie dazu verpflichtet sind“, so Körner.

Wer für sein Kind eine Betreuung benötigt, sollte schon jetzt seinen Bedarf beim zuständigen Träger einer Kita geltend machen. In den meisten Bundesländern sind die örtlichen Jugendämter dafür zuständig, im Zweifelsfall nennen die Bürgerämter die Ansprechpartner. Wird der Antrag auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllt, abgelehnt oder nicht fristgerecht bearbeitet, können sie vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt klagen. Steht zum beantragten Zeitpunkt keine Kinderbetreuung zur Verfügung, können die Eltern Ersatz- oder Schadenersatzansprüche geltend machen.

Der DGB hat ein Merkblatt erstellt, mit dem er Eltern ausführlich über ihre Rechte und das Antragsverfahren infomiert. Das Merkblatt und der Musterantrag stehen auf der Internetseite des DGB Mittelhessen und können dort heruntergeladen werden.

Weitere Beiträge zu den Themen

KindergartenGewerkschaftenPolitikKita-PlätzeKintertagesstättenKinderbetreuungJugendamtDGBDGB-MittelhessenPolitik und AktuellesTagespflegeRechtsanspruchBetreuungsplatz

1 Kommentar

Dieser Rechtsanspruch ist so gaga und bescheuert, wie der ganze Verkrippungssozialismus - aber WENN man sowas schon beschließt und verspricht, muss man es auch umsetzen!

Ich hoffe, die rennen den Behörden die Türen ein und verursachen noch mehr Milliardenkosten als bisher schon, damit endlich mal alle merken, was für ein arschteures Wahlgeschenk da verteilt wird!

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

UrteilUmfrageAfD

Meistgelesene Beiträge