Stuttgart 21 Gericht stoppt Bauarbeiten – Erfolg für Klage des BUND!

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute morgen seinen Beschluss veröffentlicht, dass die Anfechtungsklage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen eine Planänderung bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 “aufschiebende Wirkung” hat. Die davon betroffenen Arbeiten dürften vorerst nicht weitergeführt werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Es handelt sich dabei um Arbeiten am so genannten Grundwassermanagement. Die DB AG hatte im April 2011 beim für die Baugenehmigung zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt, statt der bisher genehmigten drei Millionen Kubikmeter Grundwasser in acht Jahren Bauzeit nun 6,8 Mio Kubikmeter in sieben Jahren Bauzeit abpumpen zu dürfen. Nach Ansicht von Bauexperten erlischt mit dieser wesentlichen Änderung das Baurecht der Bahn für Stuttgart 21. Auch ein im Auftrag des Baden-Württembergischen Umweltministeriums erstelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein kurzfristiger Baubeginn von Rechts wegen nicht möglich ist.

Der BUND hatte am 21. Juni beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Weiterbau von Stuttgart 21 gestellt. Der Eilantrag wurde am 8. August abgelehnt, doch nun kommt es für die Bahn umso dicker. Aus Stuttgart hören wir, dass auf der Baustelle zur Stunde eingepackt wird.

Der BUND lädt aktuell zur Pressekonferenz im Schlossgarten. Von ROBIN WOOD die herzlichsten Glückwünsche zur erfolgreichen Klage!

Monika Lege ROBIN WOOD

Bürgerreporter:in:

Antje Amstein aus Gießen

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