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Neues DGB-Konzept gegen Lohndumping in Kleinst-Jobs

Presserklärung des DGB-Kreis Gießen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein neues Konzept gegen Niedriglöhne in Kleinstarbeitsverhältnissen vorgelegt. „Der Niedriglohnsektor wächst vor allem in Kleinst-Jobs, die keine Perspektive bieten. Mit dem vom DGB-Bundesvorstand entwickelten Konzept können wir die Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen in Kleinst-Jobs und das damit verbundene Lohndumping endlich beenden“, berichteten Robert Wycislo Vorsitzender des DGB-Kreis Gießen.

„Die Beschäftigten in Kleinst-Jobs sind buchstäblich im Niedriglohnsektor eingemauert. Wir wollen die Blockaden knacken, damit mehr reguläre Teilzeitstellen entstehen, von denen die Beschäftigten leben können und sozial abgesichert sind“, ergänzt DGB-Sekretär Matthias Körner.

Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in so genannten geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs) tätig und erhalten im Schnitt nur einen Lohn von 265 Euro (West) bzw. 215 Euro (Ost) im Monat. Im Landkreis Gießen stehen nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 66.386 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ca.28.876 geringfügig entlohnte Beschäftigte gegenüber. Der Mini-Job ist nach Auffassung der beiden Gewerkschafter ein Hebel zum systematischen Lohndumping. „Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in Kleinstarbeitsverhältnissen erhalten einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Der Wechsel in reguläre Beschäftigung wird durch gesetzliche Regeln erschwert und durch Niedriglohnstrategien der Unternehmen blockiert. In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten bereits ein Minijobber bzw. Minijobberin“ so Körner.

„Unsere Richtschnur für eine ‚Neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt’ ist die volle Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse. Damit wollen wir geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in echte Teilzeit umwandeln“, so Wycislo. Dazu schlägt der DGB eine Gleitzone ab dem ersten Euro bis 800 Euro vor, bei der die Arbeitgeber insbesondere im unteren Einkommensbereich den Großteil der Sozialabgaben allein tragen. „Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei Null und steigt mit dem Einkommen langsam an. So werden Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen abgestellt“, argumentiert Körner. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten trotz des geringen anteiligen Beitrags den vollen Schutz der sozialen Sicherung. Ab 800 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.

Auch darf es keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben, ohne dass sich die Steuerbelastung von erwerbstätigen Ehepartnern insgesamt ändert. Zur Anpassung schlägt der DGB eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor. Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen sollen weiterhin erhalten bleiben.

Mit unserem Konzept wird das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit steigen und die Beschäftigten erhalten Chancen auf höhere Einkommen und höhere soziale Sicherheit“, so Wycislo abschließend.

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