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Dumpinglöhne bei Landesgartenschau?

DGB: Stadt muss Vorwürfen zügig nachgehen

Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen:

Mit Verärgerung hat sich der DGB zu den Niedriglohngerüchten bei der Landesgartenschau geäußert. Geschäftsführer Matthias Körner nannte diese eine »unerträgliche Situation« und forderte Stadt und Landesgartenschau GmbH zu schnellem Handeln auf.

Im Verlaufe der Woche war das Gerücht aufgetaucht, dass ein mit dem Catering der Landesgartenschau beauftragtes Unternehmen 15 Beschäftigte aus Lettland und Litauen zu Dumpinglöhnen angestellt hat. Außerdem soll es zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz gekommen sein. Genauere Fakten sind bisher nicht bekannt.

Körner verwies darauf, dass bei früheren Landesgartenschauveranstaltungen in anderen Bundesländern Arbeitszeit und Bezahlung mitunter pauschal mit den Beschäftigten vereinbart wurden. Über Mehrarbeit waren dann Niedriglohnsituationen entstanden. »Stadt und GmbH sollten jetzt klarstellen, dass diese Konstellation hier nicht vorliegt«, so Körner.

»Wir halten es für eine empörende und unerträgliche Situation, dass es bei einer Veranstaltung wie der Landesgartenschau, die einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gefolgt ist und zudem aus Steuermitteln finanziert wird, Gerüchte nach Dumpinglohnbezahlung gibt«, ärgerte sich Körner und forderte die Stadt Gießen und die Landesgartenschau GmbH auf, den Gerüchten zügig nachzugehen.

Auch der DGB-Kreisvorsitzende Klaus Zecher forderte die Stadt auf, schnell die Fakten auf den Tisch zu legen: »Die Caterer haben eine Tariftreueerklärung unterschrieben und damit die Einhaltung der Tariflöhne zugesichert. Die GmbH muss jetzt auf ihrem Recht bestehen, die Unterlagen einzusehen und die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten zu überprüfen. Bei Vertragsbruch muss gehandelt werden.«

Für Zecher ist die Anlehnung an den Tarifvertrag mehr, als lediglich die dort geregelten Stundenlöhne zu zahlen, auch geleistete Mehrarbeit muss nach den Regeln des Tarifvertrages abgegolten werden. Für den Fall, dass die GmbH bei der Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse fachliche Unterstützung benötigen sollte, helfen die zuständige Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) und natürlich auch der DGB gern weiter, versprachen Zecher und Körner.

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3 Kommentare

Wenn hier wirklich der nicht unbegründete Verdacht besteht, das hier gegen Tarifverträge, Mindestlohnregelungen und ähnlichem mehr verstoßen wurde, warum hat man dann nicht sofort mal die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll auf die Arbeitsstätten und in die Firmenzentrale des Unternehmens entsendet. Wochen Später sind doch bestimmt alle Unterlagen bereinigt und alle Spuren verwischt, wenn es da wirklich Verstöße gegeben hat.

Allerdings wussten die Stadt und die LGS Gießen GmbH im Vorfeld von den Machenschaften, Vorwürfen und amtlich festgestellten Verstößen des ausgewählten Unternehmens auf früheren Landesgartenschauen und hätte somit dieses als Betreiber ablehnen können, wenn sie denn gewollt hätte.

Diesen Beitrag bitte den zahlreichen Blumenfotos entgegenhalten -
natürlich ist alles Blühende schön, aber nicht zu den vielen vielen (!) negativen Bedingungen !

Das sehe ich genauso Birgit.

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