Die „Hessische Allianz für den freien Sonntag“ will Sonntagsöffnungen in Gießen beseitigen

Für 2014 geplante Sonntagsöffnungen in Gießen kommen auf den rechtlichen Prüfstand

Presseerklärung der Hessische Allianz für den freien Sonntag

Die Terminplanung für 2014 der Stadtmarketing GmbH weist sechs Sonntagsöffnungen aus. Auch lagen Betriebsräten aus der Innenstadt bereits Anträge für die Zustimmung zur Offenhaltung an entsprechend vielen Sonntagen in 2014 auf dem Tisch. Kritisch bewerten die Allianz nun die Absicht der Gießen Marketing GmbH im kommenden Jahr an sechs Sonntagen zu öffnen. Dieses Vorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage. Die Zahl der Sonntagsöffnungen ist auf vier im Jahr begrenzt. Der Allianz geht es aber nicht allein auf die Rückführung auf die bisher durchgeführten vier geöffneten Sonntage. Diese Einkaufstage hätten nach deren Auffassung auch nicht freigegeben werden dürfen.

Die Allianz ist eine landesweite kirchliche und gewerkschaftliche Initiative, die sowohl in den Regionen wie auch auf Bundesebene verankert ist. Sie verfolgt das Ziel, den Sonntag als Grundlage für eine humane Gesellschaft zu erhalten. Sie fordert ausdrücklich den Schutz der Sonn- und Feiertage und die Gewährleistung des Wochenrhythmus zwischen Sonn- und Werktagen. Als Tag der „Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ ist der Sonntag in Artikel 140 Grundgesetz ausdrücklich geschützt.

Insbesondere befremdet uns die Ausweitung auf die nachweihnachtliche Zeit. Es gibt kein tradiertes Marktgeschehen zum Neujahr am 05.01.14. Die hier in der Innenstadt angedachte Veranstaltung dient allein dem Zweck, unterstützend Kunden in die Stadt zu locken. Die Bewerbung mit „Neujahrsshopping“ kennzeichnet schon selbst den eklatanten Verstoß gegen das Verfassungsrecht. Das entsprechende Bundesgericht hatte ausdrücklich erklärt, dass eine Verkaufsveranstaltung eine Ausnahme nicht rechtfertigt.

Der für den 28.12.14 angedachte Jahresausklang ist ein eben solcher konstruierter Vorwand. Besonders schlimm ist die Missachtung dieses Sonntags in seiner Bedeutung als besonderer Tag im Rahmen der weihnachtlichen Zeit. Für die katholische Kirche ist es der Tag der Heiligen Familie innerhalb der Weihnachtsoktav. Auch innerhalb der evangelischen Kirche wird der erste Sonntag nach Heilig Abend besonders weihnachtlich gestaltet. Wenn nun innerhalb der Weihnachtszeit auch noch am Sonntag, insbesondere am Tag der Heiligen Familie, dieser Tag im Konsum verbracht werden soll, halten wir dies für das falsche Signal.

Hinzu kommt aber auch, dass die Beschäftigten des Einzelhandels gar nicht mehr zur Ruhe kommen können. Sie leisten in der gesamten Zeit vor und nach den Weihnachtsfeiertagen außerordentlich Überdurchschnittliches. Gerade die Sonntage dienen der Erholung und der Beziehungspflege. Innerhalb der Weihnachtszeit erfolgt ein intensivierter Einsatz innerhalb der erweiterten Öffnungszeiten am Abend statt. Diese Zeit steht nur noch sehr eingeschränkt der Regeneration und Beziehungspflege zur Verfügung. Deswegen kommt dem arbeitsfreien Sonntag gerade besondere Bedeutung zu.

Die anderen benannten verkaufsoffenen Sonntage „Frühlingserwachen“ sowie „Garten findet Innenstadt“ zeigen eindeutig konstruierte Züge, die ohne die Sonntagsöffnung gar keine nennenswerten Besucherströme heranziehen würden. Auch Liebig’s Suppenfest vermittelt eher den Eindruck, dass es sich um ein sonntägliches Einkauferlebnis handelt, zu dem die Suppenküchen das Beiprogramm darstellen.

Der Krämermarkt selbst findet das gesamte Wochenende von Freitag bis Sonntag statt. Weshalb bei mehr als ausreichender Versorgung durch die Ladengeschäfte am Freitag und Samstag auch noch am Sonntag geöffnet bleiben muss, ist nicht nachvollziehbar.

Der Papst Franziskus hat in seinem ersten apostolischen Lehrschreiben aktuell aufgerufen, den Menschen nicht nur auf eines seiner Bedürfnisse zu reduzieren, nämlich auf den Konsum. Die Allianz will dazu beitragen, dem Sonntag seinen eigentlichen Wert zu bewahren.

Statt mehr verkaufsoffener Sonntage sollen weniger oder am besten keine mehr stattfinden. Auch vor eine rechtliche Durchsetzung schreckt die Allianz nicht zurück. Hier war sie durchaus schon recht erfolgreich. Die Zulässigkeit der Bedarfsgewebeordnung sowie die eine oder andere Genehmigung wurde durch den Anwalt der Allianz vor den zuständigen Gerichten „gekippt“.

Wir haben jetzt erst einmal die Oberbürgermeisterin angeschrieben. Ein erstes Gespräch mit der zuständigen Bürgermeisterin hat ergeben, dass die Stadt nur vier Sonntagsöffnungen genehmigen wird. Aber die Stadt trägt sich mit der Absicht, während der Landesgartenschau weitere Sonntagsöffnungen durchzuführen. Es ist wohl beabsichtigt jeden ersten Sonntag im Monat in dieser Zeit zu öffnen. Dies muss aber der Magistrat erst einmal so beschließen und zudem hat das Landessozialministerium die Ausnahmegenehmigung auch noch zu erteilen. Die Allianz will auch dieses Vorhaben einer kritischen Überprüfung unterziehen. Unser erstes Ziel ist aber, dass es auf Dauer weniger Sonntagsöffnungen ab 2015 gibt.

Bürgerreporter:in:

Christian Momberger aus Gießen

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