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Neue Satzung wappnet TSV Gersthofen für die Zukunft

  • Satzungsexperten des TSV Gersthofen: Michael Reithmeir, Sandro Lobina, Stefan Bogesch, und Josef Lauber
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Die Pandemie hat zahlreiche negative Seiten, vor allem den in der Winterzeit wegfallenden Hallensport beklagen viele Mitglieder des TSV Gersthofen. Die Kehrseite dieser Ausfälle sind viele Stunden neu gewonnene Zeit. Die im letzten Jahr noch staadere Zeit hat die Satzungsgruppe bestehend aus Sandro Lobina (Abteilungsleiter Badminton), Stefan Bogesch (Abteilungsleiter Tischtennis), Michael Reithmeir (Stellvertreter Vereinsjugendleiter) und Josef Lauber (Satzungsexperte, ehemaliges Präsidiumsmitglied) sinnvoll in ehrenamtliche Arbeit für den Verein investiert.

Beauftragt durch das Präsidium um Hinrich Habenicht hat die Arbeitsgruppe im September 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Aus dem anfänglichen Ziel des Präsidiums die bestehende Satzung so zu erweitern, dass Präsidiumsmitglieder eine Vergütung erhalten können, entstand am Ende eine komplett überarbeitete Satzung. Mit Hilfe von Fachanwälten wurden veraltete Bestandteile korrigiert, neue Aspekte eingearbeitet und die Satzung so modernisiert und zukunftsfit gemacht.

Über 20 Neuerungen wurden eingearbeitet: So ist beispielweise die Rechtsgrundlage geschaffen, dass zukünftig Sitzungen und Versammlungen im TSV Gersthofen auch per Videokonferenz stattfinden können ohne, dass sich die Teilnehmer vor Ort treffen müssen. Aktuell ist dies nur durch eine zeitlich begrenzte gesetzliche Sonderregelung möglich. Zum anderen besteht zukünftig die Möglichkeit geschäftsführenden Präsidiumsmitgliedern eine Vergütung zu bezahlen, was basierend auf der aktuellen Satzung auf einen symbolischen Betrag von 840 € / Jahr beschränkt ist. Der Bedarf hierfür zeichnet sich schon seit Jahren bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für ein Präsidiumsamt ab. Die neue Satzung und ausführliche Informationen zu allen Neuerungen sind auf der Internetseite des TSV-Gersthofen (www.tsv-gersthofen.de) zu finden.

Die neue Satzung kann erst nach Genehmigung auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (voraussichtlich Juli 2021) und nach Prüfung durch das Registergericht in Kraft treten. Das Satzungsteam blickt am Ende seiner Arbeit auf ein lehrreiches und intensives halbes Jahr zurück und freut sich darauf die neu gewonnene Zeit nun wieder für den Sport zu nutzen. (SL)

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