Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit

Die für Menschen ungefährliche aber für Wiederkäuer unter Umständen tödliche Blauzungenkrankheit breitet sich auch in der Region Augsburg wieder aus. „Eine Impfung der Tiere kann einen wirkungsvollen Schutz bilden. Deswegen wird eine Impfkampagne durchgeführt.“ Dies haben Umweltreferent Thomas Schaller für die Stadt Augsburg und der Leiter des Veterinäramts für den Landkreis Augsburg, Dr. Paul Thierauf, in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit der Wiederkäuer, die sich nach ihrem erstmaligen Auftreten in Deutschland im Jahr 2006 in der Folgezeit rasant ausgebreitet und insbesondere im Jahr 2007 zu schwerwiegenden Einzeltiererkrankungen bis hin zu existenzbedrohenden Tierverlustraten geführt hat.
Insgesamt sind in Deutschland bisher über 22.000 Infektionen aufgetreten. Im Freistaat Bayern wurden im vergangenen Jahr 281 Erkrankungen der Blauzungenkrankheit registriert, davon circa ein Drittel bei Rindern und zwei Drittel bei Schafen; 2008 waren es bisher 15 neue Fälle, mehrheitlich in Unterfranken.
Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die rechtlichen Voraussetzungen für die Schutzimpfung empfänglicher Tiere geschaffen.
Durch die Impfung soll der für das laufende Jahr zu befürchtende wirtschaftliche Schaden infolge Tod der Tiere oder Fieber, Lahmheiten und Leistungsabfall gemindert werden. „Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn eine möglichst vollständige Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt und diese Tiere zum Zeitpunkt der höchsten Insektenaktivität einen belastbaren Impfschutz aufweisen“, so Schaller und Dr. Thierauf.
Die Stadt Augsburg hat gemeinsam mit dem Landkreis Augsburg zur Durchführung der Schutzimpfung eine Allgemeinverfügung mit folgendem wesentlichen Inhalt erlassen:

1. Alle Halter von Schafen oder Ziegen haben ihre über drei Monate alten Schafe und Ziegen bis spätestens 31. August 2008 durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
Die Immunisierung der Schafe und Ziegen erfolgt durch einmalige Impfung pro Kalenderjahr (Risikoperiode).

2. Alle Halter von Rindern mit reiner Mutterkuhhaltung oder mit Weidehaltung haben ab Impfstoffverfügbarkeit bis spätestens 31. Oktober 2008 alle über drei Monate alten Rinder durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
Die Immunisierung der Rinder erfolgt durch eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen je Kalenderjahr (Risikoperiode).

3. Vorbehaltlich eines Widerrufs sind von der Impflicht ausgenommen:
» Rinder aus reiner Mutterkuhhaltung, die ohne Weidehaltung in reiner Stallmast gehalten werden
» Besamungs- oder Deckbullen von Mutterkuh- oder Weidehaltungen
» Tiere, die innerhalb der nächsten vier Wochen nach der Bestandsimpfung geschlachtet werden sollen.
» Tiere, bei denen eine Impfung mit einer Gefahr für Leib und Leben des Impfpersonals verbunden ist

4. Tiere, die zum vorgesehenen Impftermin nicht impffähig sind, sind bei Erlangung der Impffähigkeit unverzüglich zu impfen.

5. Rinder- Schaf- und Ziegenbestände, denen vom Amt für Landwirtschaft noch keine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt wurde (z.B. DE 09 761 XXX XXXX) müssen sich beim Amt für Landwirtschaft und Forsten, 86391 Stadtbergen, Bismarkstr. 62, Tel.:0821/43002-0 umgehend registrieren lassen.
Zudem müssen die Tierbestände an das Landratsamt Augsburg, Veterinäramt, Tel.: 0821/3102-264 gemeldet werden.

Info: Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Stadt Augsburg, Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen, Abteilung Veterinärwesen, Tel: 0821/324-3931 bis 3935
Landratsamt Augsburg, Veterinäramt, Tel.:0821/3102-264.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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