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Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Gelsenkirchen würdigt Mehrsprachigkeit

  • Die Vorsitzende des Integrationsrates, Téuta Abazi,
  • hochgeladen von Heinz Kolb

Gelsenkirchen. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 2021 unter anderem den Tagesordnungspunkt „Herkunftssprachlicher Unterricht“ (sog. HSU) behandelt. Hierzu stellte die zuständige Referentin des Schulamts der Stadt Gelsenkirchen – Untere Schulaufsichtsbehörde – die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das konkrete Angebot an HSU in Gelsenkirchen vor.

Der HSU ist fester Bestandteil der Integrationspolitik in NRW. Er ist ein freiwilliges Angebot in der Primarstufe und Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte. Ziel ist es die mündlichen und schriftlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in deren Familiensprachen zu erhalten und zu erweitern. Der NRW-Gesetzgeber hat die Wichtigkeit der Mehrsprachigkeit erkannt und hierzu Regelungen im Schulgesetz und im Teilhabe- und Integrationsgesetz erlassen, deren Umsetzung im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ geregelt ist. In Gelsenkirchen findet der HSU unter anderem in Polnisch, Türkisch, Arabisch, Spanisch, Serbisch, Bosnisch, Russisch, Kroatisch und seit August wieder in Albanisch statt.
Die Vorsitzende des Integrationsrates, Téuta Abazi, richtete ihren Dank an das Schulamt und die Stadt Gelsenkirchen für ihre Arbeit in Sachen HSU und betonte die integrations- und bildungspolitische Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts.
„Es ist hervorragend, dass das Land NRW die Mehrsprachigkeit fördert und hierfür die Rahmenbedingungen bereitstellt. Das ist nicht selbstverständlich,“ so die Vorsitzende. Abazi stellte dabei klar, dass das einwandfreie Beherrschen der deutschen Sprache für die Bildungsbiografie und eine gelungene Integration wichtig bleibt und das Erlernen einer weiteren Sprache wie die Muttersprache durch Verzahnung und Didaktik auch das Lernen und Vertiefen der deutschen Sprache fördern kann. „Die Muttersprache kann dabei auch integrativ wirken und helfen Rechte und Pflichten des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland zu vermittelt.“ „Sprachen bereichern, vernetzen und fördern interkulturelle Kompetenzen. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn der Zugang zum HSU für alle Schülerinnen und Schüler – auch für Nichtmuttersprachler – je nach Kapazität eröffnet wird, die in ihrer Freizeit Lust und Spaß am Erlernen einer neuen Sprache haben,“ so die Vorsitzende.
Interessierte können sich zwecks Informationen zum HSU direkt an das Schulamt der Stadt Gelsenkirchen wenden.

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1 Kommentar

Ich weiß, es wird wieder vielen nicht gefallen, was ich da schreibe, aber es gibt schon sehr viele Schulen im Land, da wird kaum noch ein Wort deutsch gesprochen. Ich kenne jemanden, der lebt xx Jahre in Deutschland, hat Eigentum hier und spricht kaum ein Wort deutsch. Müssen wir per Gesetz diesen Blödsinn noch verfestigen? Wenn jemanden eine Fremdsprache interessiert, soll er sie lernen, aber hier im Land hat der Unterricht in der Landessprache zu erfolgen. Meine Meinung. Wer anders denkt, hat das Recht sich zu äußern.

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