Vermittlungsausschuss
Vermittlungsausschuss bestätigt Krankenhaustransparenzgesetz

Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 im VA-Sitzungssaal
 | Foto: © Bundesrat | Thomas Trutschel
  • Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 im VA-Sitzungssaal
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In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 einigte sich der Vermittlungsausschuss darauf, das vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen.

Das Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz ist beendet: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat empfiehlt, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Im nächsten Schritt kann der Bundesrat entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt.
Ziel: Mehr Durchblick für Patienten
Das Krankenhaustransparenzgesetz (Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Der Bundesrat hatte am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
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Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses:

Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21. Februar 2024 [PDF, 468KB]

Zum Beratungsvorgang:

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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