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Frühlingsexkursion zu den Prozessschutzflächen

Im Rahmen einer NABU-Frühlingsexkursion bei sehr kühlen Temperaturen stellte Frank Röbert vom Frankenberger Forstamt die Naturschutzleitlinie für den Staatswald und eine ausgewiesene Prozessschutzfläche vor. Nordwestlich von Schreufa wanderten zehn Teilnehmer oberhalb der Nuhne und bestimmten Buschwindröschen, Sauerklee, Huflattich, Scharbockskraut, Waldveilchen oder Schlüsselblumen. Nur wenige Frühlingsblüher hatten ihre Blüten schon entfaltet.
Die Naturschutzleitlinie von Hessen-Forst gliedert sich in vier Module.
1. Der Naturschutzkodex von Hessen-Forst stellt sicher, dass bei allen forstbetrieblichen Entscheidungen und Handlungen die besonderen Belange des Naturschutzes stets mit bedacht werden. Er ist Bestandteil des forstlichen Berufsethos.
2. Das Habitatbaumkonzept schont Höhlen-, Horst- und sonstige Habitatbäume für besonders schützenswerte Arten. Die Bäume sind mit einem "H" gekennzeichnet.
3. Beim Kernflächenkonzept wird auf rund 5 Prozent der Waldfläche auf jegliche forstliche Nutzung verzichtet. Das Forstamt Frankenberg hat in enger Zusammenarbeit mti den Naturschutzverbänden insgesamt 700 Hektar Wald als Prozessschutzflächen ausgewiesen. Weitere 400 Hektar sind im Rahmen der Forsteinrichtung vorübergehend aus der Nutzung genommen. Einer dieser Flächen am Nuhnesteilhang mit vielen alten Eichen und Buchen besichtigten die Exkursionsteilnehmer.
4. Im Arten- und Habitat-Patenschaften der Forstämter hat das Forstamt Frankenberg besondere Verantwortung für den Hirschkäfer, die Mopsfledermaus und den Wespenbussard übernommen.
Frank Röbert erläuterte auch Wiederaufforstungsmaßnahmen nach dem Sturm Kyrill mit Douglasien und Buchen sowie die Bemühungen des Forstamtes zum Erhalt des Eichen-Anteils von 12 Prozent.

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