Was passiert mit den Versicherungen bei Trennung und Scheidung?

26. September 2019
19:00 - 21:00 Uhr
Augsburg, Zeughaus, Raum 118, 86150 Augsburg

Am Donnerstag, den 26.09.2019 ab 19 Uhr, findet eine durch die Kontaktstelle Augsburg des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht-ISUV/VDU e. V. organisierte Vortragsveranstaltung zum Thema „Was passiert mit meinen/unseren Versicherungen bei Trennung und Scheidung“ im Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus, Zeugplatz 4 in Augsburg, Raum Nr. 118 (Kreuzerraum) statt. Der Eintritt ist kostenfrei.

Die beiden selbständigen Versicherungskauffrauen Jennifer und Cornelia Seitz des Versicherungs-Team Seitz e.K. aus Bobingen, Lindauer Str. 11, (Tel.: 08234 2455) werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung die verschiedenen betroffenen Versicherungsvertragsarten erläutern. Darstellen, wie sich der Versicherungsschutz bei einer Trennung bzw. Scheidung verändern kann, ob und ggf. wann etwas getan werden muss, damit der Verlust des Versicherungsschutzes verhindert wird. Beide sind in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit diesem Thema konfrontiert und werden aus ihrem reichhaltigen Erfahrungsschatz Tipps geben, wie man durch rechtzeitiges und richtiges Handeln Ärger und Stress – zumindest in diesem Bereich – vermeiden kann.

Kommt die Ehe in eine Krise. Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Ehewohnung aus, fahren die Gefühle der Ehepartner in unangenehmer Weise Achterbahn. Es wird an Vieles gedacht. An Fragen, wie: Wovon soll ich, wovon sollen die Kinder jetzt leben?, Was können wir tun, damit unsere Kinder nicht zu sehr unter der Trennung leiden?, Wie entflechten wir unser gemeinsames Vermögen?, usw..

Aber wer denkt in dieser Situation schon an seinen Versicherungsschutz? Wer denkt die Bezugsberechtigung z.B. in seiner Lebensversicherung? Oder an seinen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung? Oft hat man gemeinsam nur eine Hausratversicherung oder nur eine private Haftpflichtversicherung. Unbedacht kann der Versicherungsschutz verloren gehen - ein großer Nachteil im Schadensfall!

Weitere Probleme können sich im Rahmen der Aufteilung des Vermögens ergeben. Erhält ein Ehepartner den PKW, der über den anderen Ehepartner versichert ist, stellt sich die Frage nach der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts.

Weitere Information zur Veranstaltung und über den Interessenverband erhalten Sie durch Raffaele Brescia, Leiter der ISUV- Kontaktstelle Augsburg Bez.-Stelle Augsburg, Tel.: 0821/29707639 oder über die Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg, Tel.: 0911/550478.

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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