Frauen-Union Eichenau informiert sich über das "Neue Erbrecht - richtig erben und vererben"

Rechtsanwalt Peter Münster und die Vorsitzende Christa Hiller
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Am 5. Mai 2010 hatten wir Rechtsanwalt Peter Münster bei unserem Mitglieder-Treffen zu Gast.
205 Milliarden wurden in Deutschland letztes Jahr vererbt, Tendenz steigend (weil es immer mehr Ältere gibt). Das vom 1. Januar 2010 an geltende neue Erbrecht schafft jetzt neue Möglichkeiten, Konflikten vorzubeugen. So können zum Beispiel Eltern durch Schenkungen sicherstellen, dass das Vermögen tatsächlich bei denen landet, für die es gedacht ist. Familien sollten die Reform zum Anlass nehmen, end- lich über den Nachlass zu reden oder bereits verfasste Testamente zu überprüfen - und auf diese Weise dafür sorgen, dass der Letzte Wille mehr wert ist als das Papier, auf dem er steht.
Die wichtigste Änderung am 1. Januar:
Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Tod gehören nicht mehr voll zum Erbe. Das klingt unspektakulär, hat wegen des komplexen deutschen Erbrechts aber weitreichende Folgen.
Ein Beispiel: Wenn ein Vater seiner Tochter ein Haus schenkte, musste er bisher hoffen, dass er noch mindestens zehn Jahre lebt. Denn ein Tod vor Ablauf der Frist hätte dazu geführt, dass das Haus trotzdem voll zu seinem Erbe zählt - mit der Folge, dass enge Verwandte von der Tochter im Streitfall einen Anteil fordern könnten.
RA Peter Münster erklärte uns dies alles sehr ausführlich und noch viel viel mehr. Das Interesse war überaus groß und wir hätten noch Stunden weiter diskutieren können.
Wir bedanken uns sehr bei Rechtsanwalt Peter Münster für sein Kommen und seine höchst interessanten Ausführungen.

Bürgerreporter:in:

Christa Hiller aus Eichenau

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