Die Straßenbeleuchtung und der Straßenbeleuchtungsvertrag: Ein Beispiel aus der Kommunalpolitik

Diese Sparlampen mit 3 Kompaktleuchten wurden früher injstalliert und können erhalten bleiben.
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  • Diese Sparlampen mit 3 Kompaktleuchten wurden früher injstalliert und können erhalten bleiben.
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Warum brennen jetzt tagsüber die Straßenlampen fragen sich die Eichenauer!
Die KommEnergie GmbH, die die Straßenbeleuchtungsanlagen von der Gemeinde übereignet bekommt ( wenn die Bürger sie bezahlt haben), erneuert alle 5 Jahre sämtliche Leuchtmittel und soll jetzt ausgefallene ersetzen. Die Tagbeleuchtung kostet nichts, denn der Stromverbrauch wird pauschal nach der Wattzahl der Leuchtmittel bezahlt.

Wie die jährlich 100 000 Euro für die Straßenbeleuchtung mit ca 1800 Leuchten mit eingesetzt werden, ist ein interessantes, vielschichtiges Thema.
Hier sind einige Gesichtspunkte aufgeführt.

Mehr im Gemeindeblog: http://www.myheimat.de/eichenau/beitrag/111988/lam...

http://www.anbieterwechsel.energieverbraucher.de/d...

Transparenz ist gefordert - wird aber nicht gegeben

Die meisten Kommunen zumindest in "EON-Land" haben die Verantwortung für die Straßenbeleuchtung aus der Hand gegeben. So auch in Eichenau: gekoppelt mit dem 20 Jahre gültigen Konzessionsvertrag wurden pauschale Straßenbeleuchtungsverträge mit dem örtlichen Stromversorger geschlossen, zuletzt gegen 2 Stimmen im September 2009.

Die Aufteilung zwischen Installations- bzw. Wartungskosten und Stromkosten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis blieben dabei im Verborgenen. Gegen Bezahlung bietet die KommEnergie GmbH ihren Gemeinden jetzt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung von den bald verbotenen Quecksliberdampflampen auf die die (gelben) Natriumlampen.
Der Gemeinderat hat eingewilligt und zahlt erst einmal ca. 25 000 Euro.

Dies bringt eine geringe Kostenersparnis, da jedoch die Hälfte der Kosten Fixkosten sind, relativiert sich das. ...

Da durch langfristige Bindung an das EVU praktisch kein Wettbewerb erfolgt, können Kennwertvergleiche mit anderen Kommunen so manches "Licht aufgehen lassen".

http://www.energie-cites.eu/-ABOUT-

Straßenbeleuchtung ist leider oft zu teuer - aber für EON, die nachts ihre Atomkraftwerke damit unterstützen, durchaus profitabel.

Die Stromkosten für eine Straßenlaterne liegen zwischen 19,50 Euro und 79,50 Euro jährlich (27.- Euro in Eichenau), die "Wartungskosten" zwischen 16 Euro und 46,50 Euro (25.- Euro in Eichenau) .
Das hat eine Untersuchung der Kommunalen Umweltaktion (Arnswaldstr. 28, 30159 Hannover) ergeben. Die Studie zeigt erhebliche Einsparmöglichkeiten auf.
Broschüre zum Konzessionsvertrag und den Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde:

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zusammen mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Broschüre "Stadtwerk der Zukunft IV - Konzessionsverträge -Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke" veröffentlicht. Sie soll eine Orientierungshilfe für die Übernahme von Netzkonzessionen bieten.

Praxisbeispiele schildern bereits gemachte Erfahrungen vor Ort. Als Konzessionsinhaber können kommunale Unternehmen nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch der lokalen Wirtschaft in schwierigen Zeiten neue Impulse geben.
mehr : http://www.vku.de/de/Startseite/Home/Web_Konzessio...

Mehr Licht mit weniger Strom - das geht heute !

Trotz scheinbar geringer Stromverbräuche und -kosten liegen die Einsparpotenziale zwischen 15 und 85%! Bei einem Vergleich der Zahl der Leuchten bzw. Lampen mit dem von diesen bereitgestellten Lichtstrom (in Lumen: Im) jeweils pro Meter oder pro Einwohner zeigen sich deutliche Unterschiede in der Effizienz der Lampen.

Oft werden noch Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL) mit nur 40 - 50 lm/W eingesetzt. Wesentlich rentabler weil effizienter sind Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV) mit 70 - 150 lm/W. Damit bietet sich ein Austausch von z. B. 80 W HQL gegen 50 W NAV oder 250 W HQL gegen 150 W NAV an. Allerdings sind spezielle Vorschaltgeräte notwendig.

Dennoch kann sich diese Maßnahme "in wenigen Jahren rechnen", weil NAV außerdem eine höhere Lebensdauer haben und deshalb Wartungskosten sparen. Die Gemeinde Eichenau profitiert aber nicht davon, da diese Kosten pausch je Leuchte abgegolten werden.

Sehr hohe Stromeinsparungen bei gleichzeitig sehr guter Farbwiedergabe lassen sich bei Umrüstung auf sog. Keramische Halogen-Metalldampflampen erzielen - mit Lebensdauern von 20.000 h bei Lichtausbeuten von 70 -100 lm/W. ( in Eichenau von KommEnergie GmbH und EON nicht vorgesehen)

Gedimmte Straßen: ( in Eichenau von KommEnergie GmbH und EON nicht vorgesehen )
Eine weitere einfache Methode, der Straßenbeleuchtungspflicht ohne Einschränkung nachzukommen und Strom zu sparen, ist der sog. "Halbnachtbetrieb", in dem z.B. von 22 Uhr bis 5 Uhr die Lampen auf reduzierte oder halbe Leistung gesetzt werden. Der Halbnachtbetrieb (Halbnachtschaltung) der Straßenbeleuchtung dient in den nächtlichen verkehrsschwachen Zeiten der Energieeinsparung. Die Lampenleistung des einzelnen Lichtpunktes wird verringert, zum Beispiel von 80 Watt auf 50 Watt (Leistungsreduzierung durch "Dimmen". Das AUge merkt praktisch keinen Unterschied.

Zu diesem Thema stehen im Internet u.a. von der Fördergemeinschaft GUTES LICHT spezielle Informationsbroschüren zur Verfügung:
"Gutes Licht für Sicherheit auf Straßen, Wegen, Plätzen" und "Stadtmarketing mit Licht" (www.licht.de ).

Mitglieder des Deutschen Städtetags wie EICHENAU könnten die Hinweise zum kommunalen Energiemanagement nach Einloggen auf www.staedtetag.de im Extranet unter dem Stichwort "Energiemanagement" finden.

Nichtmitglieder erhalten auf Anfrage an birgit.puth@staedtetag.de die Hinweise-Reihe als PDF-Dateien (14 Ausgaben circa 4,5 MB) kostenlos zugesandt.

Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher finden weitere Hinweise im Mitgliederbereich von dem sehr empfehlenswerten Verein http://www.energieverbraucher.de

Geld verbrennen oder Contracting?
Was würden Sie tun, wenn der Bürgermeister Ihres Ortes Steuergelder auf dem Marktplatz verbrennt, z.B. fünfzig Prozent seiner Ausgaben für Strom, Öl und Gas?

Genau dies tun die öffentlichen Verwaltungen, die auf das Energiesparcontracting verzichten, obwohl bekannt ist, daß man dadurch seine Energiekosten auf die Hälfte reduzieren kann. Und das ohne den Einsatz eigener Mittel!

Alle meine Anregungen für Energiekontrakting wurden bisher von der Verwaltung abgelehnt und im Geminderat fand sich keine Mehrheit - man wollte lieber selber investieren.

Keiner kann mehr sagen, er habe nichts davon gewußt. Denn erfolgreiche Beispiele sowie Hilfe gibt es inzwischen in Hülle und Fülle.

Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar-Contracting Quelle: Umweltbundesamt

Immerhin sieben Prozent des Energieverbrauchs der Bundesrepublik entfallen auf öffentliche Gebäude. Und 80% der Gebäude entsprechen nicht einmal der Wärmeschutzverordnung von 1983, so Simone Probst, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium.

Vergeudete Energie, verschenkte Negawatts von Privathaushalten sind zwar beschämend, aber nicht verboten.

Anders ist die Verschwendung öffentlicher Mittel zu beurteilen, wenn mehr als notwendig für Energie ausgegeben wird, indem offenkundige Einsparmöglichkeiten nicht genutzt werden.

Die Entscheider, die solche Verschwendung zulassen, stehen für diese Unterlassung auch persönlich in der Verantwortung.

In zahlreichen Broschüren, Veranstaltungen und nicht zuletzt auch im Internet ist der Erfolg von öffentlichem Einsparcontracting belegt und auch der Weg dorthin in allen Einzelheiten beschrieben.

Das Prinzip ist einfach:
Die Verwaltung schreibt Energieeinsparmaßnahmen für Gebäude aus. Mit dem besten Bieter wird eine Vereinbarung getroffen: Der Contractor führt die Einsparmaßnahmen durch und bezahlt sie auch. Als Gegenleistung erhält er die tatsächlich eingesparten Energiekosten über einen vereinbarten Zeitraum von z.B. zehn Jahren.
Dadurch lassen sich Einsparungen zwischen dreißig und siebzig Prozent erzielen, belegt durch zahlreiche erfolgreiche Beispiele.
Der Contractor macht ein Geschäft, die Verwaltung spart ganz beträchtlich und die Umwelt wird entlastet und Energie gespart.
Beim Contracting gewinnen beide Seiten: eine klassische win-win-Situation besteht.

Vorurteile gegen Contracting -
Eine Reihe von Vorurteilen behindern das Contracting. Die Vorbehalte gegen Contracting beruhen auf Informationsdefiziten und Unsicherheiten. Die verbreitete Ansicht "Wenn die das können, können wir es auch" blockiert z.B. die Vergabe.

Gute Contractoren sind Spezialisten in Sachen Energieeffizienz und überblicken den Stand der Technik. Schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse werden sie die Anlagen möglichst gut warten und überwachen. In der Verwaltung gibt es dagegen keinen Anreiz für sparsamen Umgang mit Energie und Wasser.

Ein weiteres Fehlurteil ist verbreitet: "Durch die Liberalisierung des Strommarktes sind die Stromkosten gesunken und Einsparungen lohnen sich nicht mehr". Die Praxis beweist das Gegenteil. Trotz gesunkener Strompreise sind in vielen öffentlichen Gebäuden die wirtschaftlichen Stromsparpotentiale schon beim ersten Begehen offensichtlich. Und die Preise von Heizöl, Erdgas und Wärme steigen ständig und erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Einsparungen.

Verbreitet ist auch die Fehleinschätzung, die Kommunalkreditfinanzierung könne das Contracting ersetzen. Hierbei wird verkannt, daß Contracting mehr ist als eine günstige Finanzierung.

Probleme bereitet die verbreitete Einstufung von Contracting als "kreditähnliches Geschäft". Diese Einschätzung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da für die Kommunen weder Zinsen noch Tilgung anfallen. Dennoch führt sie in der Praxis dazu, daß oft Contractingverträge von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Die Genehmigungsmaßstäbe sind sehr unterschiedlich.

Es wäre wünschenswert, daß die Regulierungspraxis für Contracting bundesweit vereinheitlicht wird. Auch ein Informationsaustausch über die vertraglichen Details und die erzielbaren Einsparungen befindet sich im Aufbau unter Beteiligung von Umweltbundesamt, Öko-Institut, Energieagentur NRW und Berlin sowie dem Bund der Energieverbraucher.

Nichts überzeugt so gut wie das praktische Beispiel.
Deshalb haben Umweltbundesamt und Energieagentur Nordrhein-Westfalen Broschüren erstellen lassen, die überzeugende Projekte aus der Praxis vorstellen.

Sie verweisen auf fast 100 realisierte Projekte in Schulen, Krankenhäusern, Bibliotheken, Universitäten und Verwaltungsgebäuden. Für jedes Projekt werden die wichtigsten Fakten und ein Ansprechpartner benannt. So wird ein schneller Kontakt mit praxiserfahrenen Kollegen hergestellt.

2013:
1. In der 8. Sitzung des GR von 2009 (S.12) betont die KommEnergie GmbH, dass die Leuchtmittel alle 5 Jahre ausgewechselt würden. Ich glaube, der letzte Wechsel war 2011. Wann findet der nächste statt?

2. Die Fraktion der Grünen hatte eine Kopie des „Wartungsvertrages“, ich erbitte auch eine für die SPD Fraktion, da in Kürze eine Entscheidung zur Neuvergabe ansteht.

3. 2009 wurde dargestellt, dass der Leuchtmittelersatz in der jährlichen Wartung von 23,84 Brutto je Leuchte enthalten sei. (Bei ca. 100 € je Leuchte in 5 Jahren Leuchtmittel Anteil von durchschnittlich 13 Euro je Leuchte) An anderer Stelle wurde immer wieder betont, dass die Leuchtmittel zu Lasten der Gemeinde gingen. Was trifft nun zu und was wurde in den letzten 5 Jahren dafür ggf. .gezahlt?

4. Die Fa. Wölfel aus Eichenau gab 2009 ein Angebot von 14 € je Leuchte für die Wartung ab. Wie stellt sich das heute gegenüber dem Angebot der KommEnergie für ca 25 € dar?

5. Bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf gelbe Natriumdampflampen in 2009 für ca. 25 000 €, die von der Gemeinde gezahlt wurden, wurde von der KommEnergie GmbH eine jährliche Einsparung von 6480 €(11,2% ) angegeben. Lässt sich das in den Haushalten der folgenden Jahre nachvollziehen? Die jährlichen Stromerhöhungskosten lagen darunter. Die Ausgabe sollte in 4 Jahren amortisiert sein. Trifft das zu?

Bürgerreporter:in:

Michael Gumtau aus Eichenau

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