Parkplatz-Ablösegebühren in Düsseldorf

pixabay

Düsseldorf, 5. Juni 2019

In Düsseldorf gelten sowohl für die gewerbliche, als auch für die Wohnnutzung Stellplatzsatzungen und Regelungen über Stellplatzablösungen. Wenn Bauherrn der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen nicht oder nicht genügend nachkommen, sind diese je nach Gebietszone zur Zahlung bestimmter Eurobeträge verpflichtet.

Da die Themen Verkehr, Auto, Fahrrad, Rheinbahn, Parken in Düsseldorf derzeit wieder intensiv und zum Teil strittig diskutiert werden, hat die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER der Verwaltung in der letzten Ratssitzung dazu Fragen gestellt.

Die Verwaltung teilte mit, dass alle Bauherrn die Stellplatzablösegebühren bezahlt haben, da sonst keine Baugenehmigung erteilt wird. Alle eingenommen Beträge wurden für Anwohner-Quartiersgaragen, P&R-Parkplätze, zahlreiche Parkstände, Radwege, Fahrradstände, Fahrradhäuschen sowie behindertengerechte Bushaltestellen ausgegeben.

Chomicha El Fassi, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Die Stellplatzablösebeiträge sollen gemäß Regelung im Nahbereich wieder für das

Schaffen von Stellplätzen ausgegeben werden. Immer öfter entstand jedoch der Eindruck, das dies nicht so nah geschieht, wie geregelt.“

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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