Öffnet die Freibäder zur Sportausübung unverzüglich

In § 10 der für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Mai 2021 gültigen Corona-Schutzverordnung ist geregelt, dass Freibäder „auch für Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden [dürfen]; die Anzahl der Besucher ist entsprechend zu begrenzen und die Benutzung der Liegewiesen untersagt.“

Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, Torsten Lemmer: „Wir fordern schon seit langem, Schwimmbäder, wenigstens zur Sportausübung, zu öffnen. Deshalb haben wir heute den zuständigen Beigeordneten, der zugleich auch Leiter des Krisenstab ist, entsprechend per E-Mail aufgefordert, dies auch in Düsseldorf schnellstmöglich zu ermöglichen.“

Foto: pixabay

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.