Umtausch von Führerscheinen

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Alle Führerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum werden ersetzt.
Was benötigt man dazu?
Führerschein
Ausweisdokument
aktuelles biometrisches Passbild
Antragsgebühr: 25,30 €

Bis wann muss man den Führerschein umtauschen?
Wenn man einen Papierführerschein hat wie (ich), richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr
Vor 1953 Umtausch bis zum 19.01.2033
1953 -1958  bis 19.01.2022
1959 - 1964 bis 19.01.2023
1965 - 1970 bis 19.01.2024
1971 oder später bis 19.01.2025

Wenn jemand Kartenführerschein hat, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr
1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002 - 2004 bis 19.01.2027
2005 - 2007 bis 19.01.2028
2008 - bis 19.01.2029
2009 - bis 19.01.2030
2010 - bis 19.01.2031
2011 - bis 10.01.2032
2012 - 18.01.2013 bis 19.01.2033

Umtauschen kann man in allen Landratsämtern.

Bürgerreporter:in:

Kocaman (Ali) aus Donauwörth

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