Kalt draußen?

Ja, wir haben inzwischen wieder Winter. Und schon fängt es wieder an: Das unsinnige Laufenlassen der Motoren. Frau kauft ein, Mann wartet im Auto - und damit er nicht friert, läuft der Motor weiter (oder auch andersherum: Mann kauft ein und Frau wartet - evtl. mit Kindern - im Auto).

DAS IST VERBOTEN!

§30 Abs.1 StVO.
Umweltschutz
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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