Richtervorbehalt bei Blutproben muss erhalten bleiben

Die Piratenpartei verurteilt das Vorhaben des Innenministers von Niedersachsen Uwe Schünemann (CDU) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Blutabnahmen ohne richterlichen Vorbehalt durchführen zu lassen.

Die GdP argumentiert dabei, Niedersachsens Vorschlag sei "realitätsnah und praxistauglich". Tatsächlich findet der Richtervorbehalt in der Praxis häufig keine Berücksichtigung mehr. Dennoch kann die Missachtung einer gesetzlichen Regelung und der körperlichen Unversehrtheit nicht als Argument für deren Abschaffung dienen.

Wenn in der Diskussion dann als weitere Gründe für die Abschaffung des Richtervorbehalts Grenzfälle genannt werden, die nach derzeitiger Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der "Gefahr im Verzug" ohnehin die Anordnung der Entnahme durch die Polizei auch ohne richterliche Genehmigung erlauben würden, ist dies als versuchte Täuschung der Öffentlichkeit zu werten.

"Es zeigt sich deutlich, dass selbst für hochrangige Polizeigewerkschaftler, wie auch Politiker die Unschuldsvermutung ganz offensichtlich nicht mehr existiert.", moniert Jürgen Hey, Beisitzer des Regionsverbandes Hannover. "Ohne Blutprobe ist in der Regel doch noch gar nicht klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Wie kann da schon von einem Täter gesprochen werden?"

Den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gewaltenteilung folgend, hat daher der Gesetzgeber die Judikative als unabhängiges Kontrollorgan überall dort einzuschalten, wo sich erheblichen Eingriffe in die Rechte des Bürgers ergeben. Dies betrifft neben den naheliegenden Bereichen Verhaftung und Durchsuchung auch den Bereich der körperlichen Untersuchung, zumal, soweit diese mit einer Körperverletzung einhergeht, wie etwa der Blutentnahme.

Dieses widerspricht dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Wahrung der Menschenwürde und dem Recht auf einen ordentlichen Richter. Die Piraten sehen diese Bürgerrechte als wesentlich bedeutender an, als eine vermeindlich höhere Effektivität der Strafverfolgung.

Aber genau die höhere Strafverfolgung bezweifle ich. Heute müssen die Verdächtigen in ein Röhrchen oder ein Gerät blasen. Ist der Wert höher, wie er sein darf, geht es zur Wache zur Blutentnahme. Warum will die Polizei dieses Verfahren ändern?

Bis dann
LG von J.Hey

Bürgerreporter:in:

Jürgen Hey aus Burgdorf

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