Zeugen bestehen – weshalb haben ihre Aussagen kein Gewicht?

Zeugenschild bei Gericht | Foto: © Bild: www.spiegel.de CC
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Die beim Durchforsten der Akten zu Tage tretenden, bereits dem Laien – als vorsichtig gesprochen Ungereimtheiten – ins Auge stechenden Aspekte untermauern, dass Sachsen – nicht erst seit dem Sachsensumpf und derzeit über die rechtsextremen Exzesse – in vielfältigster und keineswegs nur unberechtigter Kritik steht.

Die Rechtsstaatlichkeit des früheren Tal der Ahnungslosen ist einmal mehr in Frage zu stellen, denn ganz offensichtlich wird der Freistaat Sachsen von einigen Bereichen in Justiz und Politik als “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“ ausgelegt.

So kommt die Frage nicht von ungefähr: welches Ziel gab es überhaupt, welches Motiv für einen Mordanschlag, der auch nach 20 Jahren Fragen über Fragen zurücklässt, für deren Antworten sich Niemand interessiert: am Wenigsten Justiz und Politik im an Skandalen so reichen Sachsen.

Sind die Tatmotive selbst noch im Dunkeln, umso mehr die Motive dafür, dass bis heute trotz aller eklatanten, geradezu ins Auge springenden Widersprüche keine Ermittlungen von Amts wegen – wie sie bei Verdacht einer Straftat gesetzlich vorgeschrieben sind – in Gang gesetzt wurden: der wahre Verlauf bewusst im Verborgenen gehalten wird.

Nachdem sowohl die am 09. März gestellte Presseanfrage an Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Freistaat Sachsen, Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf, Rechtsanwalt und Ministerpräsident a. D. Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und Staatsanwaltschaft Görlitz zu Staatsanwaltschaft Bautzen 260 Js 10031/96 und daraus resultierendem Urteil des Landgericht Bautzen 200 Js 14596/97 zum Mordanschlag auf Peter Köberle, als auch die Nachfrage vom 20. Mai – zumindest bislang (noch) – ohne jegliche Reaktion blieb, erging es auch den drei bisherigen Veröffentlichungen nicht anders.

Wurden in Kapitel 1 die Ungereimtheiten zur Tatwaffe und in Kapitel 2 zu Schusskanal und Täter-Opfer-Entfernung beleuchtet, so beschäftigt sich Kapitel 3 mit der Frage, weshalb Zeugenaussagen keine Bedeutung beigemessen wird in einem nicht für immer ungeklärt bleibenden Justiz- und Politskandal:

01) nach eigenen Angaben war der Beschuldigte Hilgert nach Rammenau gefahren, um die Geschäfte der Gastronomie wieder selbst zu führen.
Er wollte in Rammenau bleiben, sich eine Wohnung suchen.

a) Bl. 49 (=254) Zeugin Frau Schelten – Nachbarin von Hilgert
Der Beamte notiert: “… Frau Schelten sagt letztmalig habe ich Hilgert am 26. 07. 1996 gesehen. Sie erinnerte sich an dieses Datum so genau, da sie einen Tag später Geburtstag hatte und Herr Hilgert nicht an der Feier teilgenommen habe. …“

b) Bl. 1 Strafanzeige der Staatsanwaltschaft nach der Festnahme Hilgert
“… der Tatverdächtige reist am 29. 07. 1996 aus den Altbundesländern in Rammenau ein, um hier selbst die Leitung des Geschäfts zu übernehmen. …“

c) Bl. 411 – Vernehmung der Frau Schwarzbauer vom 07. 03. 1997(!)
“… Wir kennen Josef schon seit ca. 20 Jahren (!). Zwischen meinem verstorbenen Mann und dem Josef bestand eine sehr enge Freundschaft. …“
Auf Bl. 413 sagt Frau Schwarzbauer weiter:
“… Er (Hilgert) sagte uns, dass er in der Eifel war, ich glaube von Freitag bis Sonntag (26. bis 28. 07. 1996) er hielt sich dort auf und wollte sich Klarheit über seine Absichten mit Herrn Köberle verschaffen.
Er (Hilgert) fuhr dann an unserem Haus vorbei und hatte in Erwägung gezogen, uns mit nach Rammenau zu nehmen.
Er (Hilgert) sei dann aber doch an unserem Haus vorbei und alleine nach Rammenau gefahren.“

d) Bl. 202 – Forensisches Gutachten
“… Deswegen sei er (Hilgert) wenige Tage vor der Tat nach Rammenau gefahren, mit dem Ziel, wieder voll mit Köberle in sein Geschäft einzusteigen oder diesem die
Vollmacht zu entziehen. …“

e) Bl. 98 b Aussage Fr. Liebig, Rammenau
dem Mann von Frau Liebig war aufgefallen, dass sich Hilgert bereits seit Längerem
wieder in Rammenau aufhielt.

Es ergeben sich somit diese Fragen.

• wo war der Beschuldigte Hilgert vom 26. – 29. 07. 1996 wirklich?

• bei wem und mit wem hat der Beschuldigte Hilgert diese Zeit verbracht?

• warum wurden diese widersprüchlichen, aber sehr wichtigen Fragen nie geklärt?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn
nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

f) Bl. 51(= 256) und 112 Vermerk der Kripo Bonn und Anfrage wegen der Vernehmung der Eheleute Schwarzbauer wegen des Verdachts der Strafvereitelung.
“… am 31. 07. 1996 gegen 09.35 wurde die Anschrift der Familie Schwarzbauer in Bonn aufgesucht. …“

• warum wurde das Ehepaar Schwarzbauer – trotz der späteren Anfrage der Kripo Bonn – nicht direkt – nach der Festnahme von Hilgert bereits in ihrer Wohnung – befragt?
(Die Anfrage der Kripo Bonn und das damit verbundene indirekte Angebot, die Arbeit für die sächsischen Kollegen zu machen, wird nicht angenommen, ja, es ist nicht einmal eine Antwort wert.)
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

• warum wurde die wichtige Zeugin, Frau Schwarzbauer, erst 7(!) Monate nach der Tat vernommen, deren Ehemann zudem gar nicht?
(Frau Schwarzbauer wurde erst zu einem Zeitpunkt vernommen, zu dem davon
auszugehen war, dass natürliche Erinnerungslücken entstanden sind. Der Ehemann, der langjährige Freund Hilgerts, war zwischenzeitlich bereits verstorben.)
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn
nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

02) Frau Carin Zeller – die damalige Lebenspartnerin und heutige Ehefrau des Opfers Köberle – bestätigt, dass sie vor der Kripo Bautzen zwei Aussagen gemacht hat.
Nur eine ihrer Aussagen aber ist in der Ermittlungsakte vorhanden.
Ihre zweite Aussage: jene, in der der sie zu den Hintergründen und den möglichen Motiven Etwas sagt und Hinweise auf die Intrigen der Sächsischen Schlösserverwaltung und der Leiterin des Schlossbetriebes gibt, fehlt in der Akte.

Die zwangsläufigen Fragen daraus:

• warum wurde die Aussage aus der Akte entfernt?

• wer hatte ein Interesse daran?

• warum fiel weder dem Ermittler, noch der Staatsanwaltschaft, noch gar dem erkennenden Gericht die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte auf?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn
nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

03) Günter Reutner (langjähriger Freund von Hilgert) gab bei der Polizei BIW an, dass er Hilgert seit ca. 15 Jahren (also seit etwa 1981) kenne.
Er wird vom Beschuldigten Hilgert bei seinen Vernehmungen als “… mein Freund Reutner bezeichnet. …“

g) Bl. 62 – erste Vernehmung Hilgert in Bonn am 31. 07. 1996
“... haben Sie sich am gestrigen Abend oder heute Morgen nach dem Befinden von
Herrn Köberle erkundigt? Hilgert: “... nein, am heutigen Morgen hat mich mein Freund Günter Reutner aus Rammenau angerufen und mir gesagt, dass der Köberle außer Lebensgefahr sei.“

Folgene Fragen ergeben sich hierzu:

• woher wusste Freund Reutner, dass Hilgert sich in Bonn bei der Familie Schwarzbauer aufhielt?

• warum telefonierte Freund Reutner bereits am frühen Morgen mit Hilgert? (das Telefonat muss zwischen 06.30 und 07.00 stattgefunden haben)

• was musste Freund Reutner dem Hilgert dabei so Wichtiges mitteilen – außer dass Köberle außer Lebensgefahr war?

• woher wusste Freund Reutner um diese frühe Stunde bereits wie es Herrn Köberle ging?

• weshalb hatten weder Ermittler, noch Staatsanwaltschaft, noch gar das erkennende Gericht Interesse daran?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?

h) Bl. 129 (zweite Vernehmung Hilgert am 20. 08. 1996) Hilgert beginnt die Vernehmung
mit folgender Erklärung:
“... zu Beginn meiner heutigen Beschuldigten-Vernehmung kann ich erklären, dass ich nochmals Gelegenheit hatte, meine Beschuldigten-Vernehmung aus Bonn vom 31. 07. 1996 durchzulesen.
Während des Durchlesens sind mir einige Punkte aufgefallen, zu welchen ich heute noch Erklärungen abgeben muss ...“

Hilgert sagte weiter, dass er alle Änderungen und Ergänzungen auf Band sprechen werde.
Er hatte also genügend Zeit, sich die Änderungen und Ergänzungen in Ruhe zu
überlegen.
Er hatte sich Notizen gemacht und diktierte dann Alles auf Band.

Zum Telefonat mit Freund Reutner am frühen Morgen des 31. 07. 1996 sagte er Nichts.
Das bedeutet, dass seine diesbezüglichen Angaben dazu also richtig protokolliert waren.

Aber: auf Bl. 136 – 3. Vernehmung Hilgert vom 23. 08. 1996 legte Hilgert plötzlich
großen Wert auf eine Korrektur seiner Aussage über das Telefonat am 31. 07. 1996 mit seinem Freund Reutner:
“... zu Beginn meiner heutigen Vernehmung möchte ich auch unbedingt noch anführen, dass in meiner Vernehmung in Bonn Etwas so nicht stimmt.
Es ist nicht so gewesen, dass Herr Reutner mich am Morgen des Tages der
Vernehmung in Bonn angerufen hat, d. h. Herr Reutner hat mit der Familie
Schwarzbauer gesprochen und nicht mit mir. …“

Daraus folgern diese Fragen:

• warum war es für Hilgert so wichtig, seine Aussage in diesem Punkt zu korrigieren?

• warum wurden die Eheleute Schwarzbauer nicht sofort und unabhängig voneinander zu diesem Telefonat befragt?
(Frau Schwarzbauer erwähnte in ihrer Aussage dieses Telefonat nicht.
Aber sie sprach über andere Telefonate am Morgen des 31. 07. 1996.
Das weist darauf hin und ist vor allem logisch, dass Hilgert doch selbst mit seinem
Freund gesprochen hatte.
Des Weiteren wird durch diese Korrektur die Frage nach dem Zeitpunkt und dem
Inhalt des Telefonats noch interessanter. Wenn Reutner “nur“ mit Herrn oder Frau
Schwarzbauer gesprochen hätte, hätte dies vor 06.30 sein müssen. Frau
Schwarzbauer sagte aus, Hilgert wäre um 06.30 zu ihnen ins Erdgeschoß
gekommen.

• wer aber ruft entgegen jeder Lebenserfahrung alte fremde Leute morgens vor 06.30 an, nur um ihnen zu sagen, dass das Opfer seines Freundes außer Lebensgefahr ist – und warum?

• woher aber wusste Freund Reutner überhaupt, dass Hilgert der Täter war / sein sollte?

• und woher wusste Freund Reutner dies Alles, vor Allem woher hatte er Kenntnis vom Zustand des Opfers Köberle bereits zu diesem Zeitpunkt?

• warum wurde Reutner nie gefragt, mit wem und wann er das Telefonat geführt hat und worüber er mit seinem Telefonpartner gesprochen hatte?
(Obwohl nur Herr Pietsch die Vernehmungen führte, somit also keine Reibungsverluste innerhalb der Ermittlungsbehörde entstehen konnten, wurden weder Reutner, noch die Familie Schwarzbauer zu diesem äußerst wichtigen Punkt jemals befragt.)

Im nächsten Kapitel lesen Sie zu unterschiedlichen Verletzungsfolgen und vernichteten Beweismittel: auch diese Ungereimtheiten geben weiter nur Rätsel auf.

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über DFJ Deutsche-Foto-Journalisten e. V. www.dfj-ev.de
Postfach 14 43, 87612 Marktoberdorf
GSM +49 160 962 86 676
e-Mail e.neumann@cmp-medien.de
www.cmp-medien.de

© Bild: www.spiegel.de CC – Zeugenschild bei Gericht

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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