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Stasi-Experte erstattet Anzeige wegen NSA-Skandal Knabe: „Rechtsstaatliche Regelungen müssen auch von Geheimdiensten eingehalten werden“

  • Gedenkstätte Hohenschönhausen,Gedenkstein "Für die Opfer kommunistischer Zwangsherrschaft 1945-89" TPD-Foto : Volker Dau
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Stasi-Experte erstattet Anzeige wegen NSA-Skandal
Knabe: „Rechtsstaatliche Regelungen müssen auch von Geheimdiensten eingehalten werden“

Nach den Enthüllungen über Ausspähungsmaßnahmen westlicher Geheimdienste hat der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.
In dem Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verweist er darauf, dass die Aufzeichnung und Auswertung von privaten Kommunikationsdaten ohne Rechtsgrundlage den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 202a (Ausspähen von Daten), § 202b (Abfangen von Daten) und § 206 (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses) begründeten. Möglicherweise handele es sich auch um einen Verstoß gegen § 99 (geheimdienstliche Agententätigkeit).

In den beiden Strafanzeigen schreibt der Stasi-Experte zur Begründung: „Als Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen bin ich dankbar, in einer Demokratie zu leben.

Niemand muss befürchten, wie zu DDR-Zeiten wegen der Ausspähung seiner privaten Kommunikationsdaten in einem Gefängnis der Geheimpolizei zu landen. Umso wichtiger erscheint es mir aber, dass die rechtstaatlichen Regelungen zum Schutz der Bürger vor staatlicher Überwachung von jedermann eingehalten werden, auch und gerade von Geheimdiensten.
So wie jeder andere Bürger bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch zur Rechenschaft gezogen wird, sollte dies auch in diesem Fall geschehen.“

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