Gleiche Bildungschancen für alle!

Flüchtlingsrat NRW fordert gleiche Bildungschancen für alle!

Am kommenden Montag, den 07.08.2023, beginnt für Kinder und Jugendliche in Nord-rhein-Westfalen das neue Schuljahr – eigentlich. Denn nicht allen steht der Zugang zu´Bildung gleichermaßen offen: Insbesondere Flüchtlinge sehen sich mit diversen Teilhabebarrieren konfrontiert. Dabei stellt Bildung eine wichtige Grundlage für die (berufliche) Entwicklung dar und der Schulbesuch trägt nicht zuletzt durch den Kontakt zu Gleichaltrigen maßgeblich zum wirklichen Ankommen in Deutschland bei.

In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW wird Kindern allenfalls ein sog. „schulnahes Bildungsangebot“ bereitgestellt. Dieses kann – wie der Flüchtlingsrat NRW bereits an anderer Stelle angemahnt hat – einen regulären Schulbesuch jedoch in keiner Hinsicht ersetzen. Selbst nach der Zuweisung in die Kommune bleiben junge Schutzsuchende benachteiligt: Aufgrund fehlender Plätze in den Regelschulen müssen sie sich häufig auf ein langes Warten einstellen. Laut Medienbericht vom 26.05.2023 warteten in NRW zuletzt 1.800 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz.

„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, also auch für diejenigen mit Fluchthintergrund“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Es müssen dringend mehr Schulplätze geschaffen werden! Die Landesregierung sollte hierzu ihren
Teil beitragen und etwa dem Lehrkräftemangel entgegenwirken – auch indem sie die Einstellung geflüchteter Lehrkräfte befördert, z. B. durch die Anerkennung deren beruflicher Qualifikationen.“

Die Bildungschancen von Schutzsuchenden werden zudem durch das restriktive Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeschränkt. Mit dessen knapp bemessenen Leistungen lassen sich oftmals nicht alle notwendigen Schulmaterialien bezahlen, etwa die für das digitale Lernen benötigten Endgeräte wie Laptops. Auch die Kosten für Nachhilfestunden sind in der Regel nicht zu stemmen, obwohl diese gerade für geflüchtete Kinder wichtig wären, wenn z. B. ihre Eltern ihnen schon aufgrund sprachlicher Hürden nicht beim Lernen helfen können. Bei erwachsenen Flüchtlingen wirkt sich u. a. negativ auf die Bildungschancen aus, dass bei der Bemessung der Leistungshöhe nach dem AsylbLG im Vergleich zu den SGB II-Regelleistungen diverse bildungsrelevante Posten herausgerechnet werden.

Birgit Naujoks: „CDU und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag ‚Chancengerechtigkeit für Menschen mit Einwanderungsgeschichte‘ als Ziel gesetzt. Damit das kein leeres Versprechen bleibt, muss die Landesregierung die Sozialämter anweisen, bildungsbezogene Leistungen umfassend zu gewähren. Darüber hinaus erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich gegenüber dem Bund für die Abschaffung des AsylbLG einsetzt. Echte Teilhabe und Chancengerechtigkeit kann es unter diesem diskriminierenden Sondergesetz niemals geben!“

Diese Nachricht stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

Bürgerreporter:in:

Felicia Rüdig aus Duisburg

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