Flüchtlingsrat: Schutz von Roma

Flüchtlingsrat NRW fordert Wahrung der Rechte schutzsuchender Romnja Anlässlich des Internationalen Tags der Romnja am 8. April mahnt der Flüchtlingsrat NRW, dass diese ethnische Gruppe noch immer vielerorts erhebliche Ausgrenzung und rechtliche Benachteiligung erfährt. Romnja flüchten insbesondere aus den Ländern des Westbalkans, die in den Jahren 2014 und 2015 von der damaligen Bundesregierung zu sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden – obwohl Angehörige der Romnja-Minderheit dort in grundlegenden Rechten verletzt, von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen und regelmäßig mit Anfeindungen
oder gewaltsamen Übergriffen konfrontiert werden. Die Asylanträge von Schutzsuchenden aus „sicheren Herkunftsstaaten“ werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wodurch den Betroffenen u. a. eine unmittelbare Abschiebung
droht. Auch bei einer Flucht aus anderen Staaten sind die Anerkennungsquoten von Romnja oft verschwindend gering, wie etwa eine Studie von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin für die Republik Moldau zeigt.

„Angesichts der massiven Diskriminierung, der Romnja auf dem Westbalkan und in anderen Regionen ausgesetzt sind, ist eine pauschale Schutzverweigerung nicht hinnehmbar. Ihnen müssen hierzulande unbedingt faire Asylverfahren gewährt werden“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.

Die prekäre Situation schutzsuchender Romnja wird auch im Zuge der Flucht aus der Ukraine deutlich. Sie erfahren auf allen Etappen ihres Fluchtwegs eine diskriminierende Behandlung. Viele bleiben, weil sie in der Ukraine nie einen Pass bekommen haben, nach ihrer Ankunft in Deutschland von den rechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, die sonst für ukrainische Staatsbürgerinnen gelten; hierzu zählt vor allem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.

„Aufgrund der systematischen Verfolgung und Ermordung von Romnja während der NS-Zeit besitzt Deutschland eine historische Verantwortung für diese ethnische Gruppe. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Marginalisierung von Romnja zu bekämpfen und ihre ‚Teilhabe und Chancengerechtigkeit‘ zu fördern. Dafür ist grundlegend, die verfestigten diskriminierenden Strukturen sowohl in behördlichen Verfahren als auch in gesellschaftlichen Lebensbereichen abzubauen“, so Naujoks.

Mit der Lage der Romnja in Nordrhein-Westfalen befasst sich der Flüchtlingsrat NRW auch im Rahmen einer Fachveranstaltung am 19.06.2023. 

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

Bürgerreporter:in:

Felicia Rüdig aus Duisburg

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