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Petition: Landtag befasst sich am Donnerstag mit Flutlichtanlage auf Burgwaldener Golfplatz

  • Das Bild zeigt beim Ortstermin in Burgwalden (v.l.n.re.): Kreisrätin Claudia Schuster, Landtagsabgeordneter Dr. Fabian Mehring, Kreis- und Stadtrat Rainer Naumann, Stadträtin Gaby Böhm.
  • Foto: FREIE WÄHLER
  • hochgeladen von Team Fabi

Ortstermin: Heimatabgeordneter Dr. Mehring hat sich ein persönliches Bild gemacht

Am kommenden Donnerstag befasst sich der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags mit den Plänen des Golfclub Augsburg, der seine Driving Range auf der Anlage in Burgwalden mit einer Flutlichtanlage ausstatten will. Das Projekt im Naturpark Westliche Wälder stieß zuletzt auf Widerstand aus der Mitte des Naturschutzes und der Dorfgemeinschaft des Bobinger Stadtteils. Eine Petition gegen das Vorhaben wurde von etwa 2500 Bürgern unterzeichnet.

Die nahende Beratung im Landesparlament nahm nunmehr Dr. Fabian Mehring, der Parlamentarische Geschäftsführer der FW-Regierungsfraktion im Landtag, zum Anlass um sich auf Einladung der Bobinger FW-Stadträte Gaby Böhm und Rainer Naumann vor Ort einen persönlichen Eindruck des Vorhabens zu machen. Begleitet wurde Mehring dabei von Fraktionsvize Claudia Schuster aus dem Augsburger Kreistag.

Diese Gelegenheit nutzte Mehring, um den Kommunalpolitikern beim Ortstermin die Rechtslage zur kommenden Beschlussfassung zu erläutern. Hierzu hatte der Abgeordnete sich vorab mit Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Hans Friedl, dem umweltpolitischen Sprecher der bayerischen FREIE WÄHLER, ausgetauscht. „Analog zu den Fußballplätzen in unserer Heimat ist die Errichtung der Lichtmasten auch auf der Golfanlage bis zu einer Höhe von 12 Metern aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfrei. Weder die Stadt Bobingen noch der Landkreis Augsburg oder der Landtag können das grundsätzlich untersagen“, erklärte Mehring.

Entscheidend sei dem Landespolitiker zufolge vielmehr die Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt, die wegen der Lage des Golfplatzes im Naturpark untersuchen müsste ob das künstliche Licht der Tier- und Pflanzenwald schaden könnte. „In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung kann die grundsätzlich erlaubte Beleuchtung dann in Diensten des Natur- und Anwohnerschutzes eingeschränkt werden. So könnte das Flutlicht beispielsweise nur zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten angeschaltet werden dürfen. Außerdem wären technische Auflagen beispielsweise zur Lichttemperatur denkbar, welche die Lichtverschmutzung so gering als möglich halten“, erklärt Mehring.

Insoweit als die Politik das Projekt aus Rechtsgründen ohnehin nicht gänzlich untersagen kann, hofft Mehring nun umso mehr auf eine Lösung welche die berechtigten Interessen von Anwohnern, Naturschutz und Golffreunden unter einen Hut bringt. „Ich würde mir wünschen, dass Dorfgemeinschaft, Naturschutz und Golfclub wieder zusammenfinden und miteinander einen vernünftigen Weg definieren, der allen Anliegen bestmöglich gerecht wird“, sagte Mehring zum Abschluss des Ortstermins. Spielraum hierfür sieht er bei den Nutzungseinschränkungen für die zu errichtende Anlage. Der Landtag in München wird dazu laut Mehrings Einschätzung bei seiner Beschlussfassung über die Petition nur einen geringen Beitrag leisten können: „Wegen der klaren Zuständigkeitsverteilung liegt dieser Ball eindeutig beim Augsburger Landratsamt, wohin der Landtag ihn unweigerlich zurückspielen muss. Eine abschließende Entscheidung kann nur dort fallen“, so Mehring.

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