EU-Recht: EINLAGENSICHERUNG und Banken-STRESSTEST
17.07.2011*****Bis zum Betrag von 100.000 EUR sind nach EU-Recht, auch in DEUTSCHLAND die SPAREINLAGEN gesichert.-------Gibt es ein nationales Gesetz, welches den Sicherungsbetrag erhöht?-------Und im Kontext Banken-STRESSTEST eine `Neugestaltung´: Gerade kommt die Info von einer Genossenschaftsbank, dass die Genossenschaftsanteile künftig nicht mehr beim FREMDKAPITAL ausgewiesen werden.-------Hoch lebe das Finanzkarussell ...............
Bürgerreporter:in:Gitte Garbrecht aus Berlin |
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