Stellungsnahme zum Interview Mieterbund Hannover

Stellungsnahme zum Interview von Herrn Fries Mieterbund Hannover:
Sehr geehrter Herr Fries,
Sie hatten in der Ausgabe HAZ Nr. 67 vom 20.03.2018 ein Interview gegeben. In dem Sie die
Mieter schützen wollen, ist ja auch gemäß Ihrer Position legitim, damit die Mieter an den
Straßenausbauzbeiträgen nicht beteiligt werden. Dies halten Sie nach Ihrem Interview für
soizial gerecht und sozial ausgewogen. Da muss ich Ihnen leider wiedersprechen. Wir haben
im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (Siedlergemeinschaften) viele Witwen als
Mitglieder, die in ihrem Einfamilienhaus noch wohnen. Diese Frauen bekommen etrwa um
die 900 € Rente. Sie glauben also das diese Frauen ihr Haus unterhalten können, was sie
müssen. Das Haus muss gemäß Grundegesetz verkehrssicher erhalten werden. Das sie
dann auch noch 30 - 50.000 € für die Straßensanierung bezahlen können. Die Frauen
bekommen auch bei den Sparkassen keine Kredite mehr, das scheinen sie ja als Mieter-
bund nicht zu wissen. Wenn diese Frauen zum Sozialamt gehen würden, könnten sie
Wohngeld beantragen und würden sie auch bekommen. Sie tun es aber nicht, weil sie zu
stolz sind. Diese Frauen müssten dann bei Anfall der Straßenausbaubeiträgen ihre Häuser
verkaufen. Diese Einfamilienhäuser sind einmal gebaut worden für die Alterssicherung. Sie
halten dies natürlich für sozial gerecht. Ich habe mein Haus vor 10 Jahren übernommen
und etwa 180.000 € hineingesteckt. Sie glauben die Mieteinnahmen hätten dies in 10 Jahren
gedeckt und ich könnte hiervon noch Rückstellungen bilden. Ich bezweifele, dass Sie nach
Ihren Angaben beurterilen können, was ein ordentlicher Vermieter tun muss.
Ihre Heranziehung bzw. Vergleich, dass die Hausbesitzer die Straße schon einmal bezahlt
und für die Instandhaltung aufkommen müssen und für die Instandhaltung der Häuser ja
auch aufkommen müssen, sind zwei verschiedene paar Schuhe, das sollten Sie eigentlich
wissen. Die Erschließungskosten beim Bauen sind gemäß Baugesetz zu entrichten, also
irrelevant und haben mit späteren Sanierungen nichts zu tun.
Ihr Argument "Eigentum verpflichtet" ist sehr abgedroschen. Es steht im Grundgesetz,
die Eigentümer müssen ihre Häuser verkehrssicher erhalten und es steht nichts von
Straßen darin. Jetzt klären wir wirklich die Eigentumnsverhältnisse. Wem gehören die
Strassen ? Eigentümer der Strrassen ist immer die Kommune, das sollten Sie eigentlich
wissen.
Kommen wir zur Nutzung der Straßen. Wenn Sie Mieter sind benutzen Sie die Straßen
ja nicht, die Nutzen nach Ihrer Auslegung ja nur die Vermieter bzw. Hausbesitzer. Im
Verkehrsgesetz stehtr: Die Straßen sind von allen zu benutzen, dann heißt das Analog
auch die Mieter haben ihren Anteil zu leisten.
Wenn Ihnen jetzt noch einfallen sollte, die Vermieter hätten einen wirtschaftlichen Vor-
teil, dann bitte ich Sie mir diesen zu erklären. Denn es gibt keinen.
Was Sie wahrscheinlich auch nicht wissen, die Grundsteuer wird nicht nur für die
Straßen ausgegeben. Nun behaupte ich meinerseits nur die Vermieter bzw. Hausbesitzer
bezahlen die Schulen, Kindergärten, Tagestätten und alle sozialen Einrichtungen der
Kommunen, nur die Mieter nicht, aber nutzen sie.
Wenn Sie noch einmal in die Verlegenheit kommen sollten Interviews zu geben, dann
möchte ich Sie bitten sich vorher ordentlich zu informieren. Ihr Interview hilft hier keinem.
Ich biete Ihnen an Fragen oder Gespräch, indem solche Argumente sachlich bespro-
chen werden können.

 

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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