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DLRG-Präsident: Keine Gebühren und Bußgelder

Heute war es ja das Thema in den Medien: Leichtsinnigen Schwimmern, welche z.B. trotz Warnungen und Ausgesprochener Badeverbote ins Wasser gehen, könnte nach aktuellen Überlegungen der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) die Rettung aus Lebensgefahr künftig in Rechnung gestellt werden. In den Küstenländern gibt es wohl Bestrebungen, die Rettungsdienstgesetze entsprechend zu ändern.

Hierzu eine Pressemitteilung des DLRG-Bundesverbandes, die die in den Medien falsch, bzw. verkürzt wiedergegebene Aussage des DLRG-Präsidenten richtig stellt:

„Die DLRG wird auch zukünftig bei Opfern von Wasserunfällen keine Gebühren für ihre Einsätze eintreiben. Die Rettungsschwimmer arbeiten seit über 100 Jahren ehrenamtlich und das wird auch so bleiben“, stellt der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Hans-Hubert Hatje jüngste Veröffentlichungen in den Medien richtig.

„Es gehört auch nicht zu den Satzungszwecken der DLRG, Sanktionen für regelwidriges Verhalten auszusprechen. Deshalb werden unsere Rettungsschwimmer weder den Betroffenen Rechnungen für Lebensrettungen schreiben noch mit Bußgeldbescheiden am Strand agieren. Es kann nicht Aufgabe der DLRG sein, rechtlich die Ursache für einen Notfall zu prüfen und ihre Hilfeleistung nach dem Grad des eigenen Verschuldens zu unterscheiden“, so Hans-Hubert Hatje weiter.

Die DLRG wünsche sich, dass die Politik den Wasserrettungsdienst angemessen in die Rettungsdienstgesetze integriert und neben bestehenden individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Kurverwaltungen auch generelle Regeln für eine Kostenerstattung der Vorhaltung und Einsätze durch die Kostenträger schaffe.

Damit reagiert der DLRG-Präsident auf die verkürzte Darstellung eines Interviews, die besagt, er wolle die Rettungseinsätze den Geretteten weiterbelasten. „Die Gespräche über Veränderungen in den Rettungsdienstgesetzen bestehen schon länger und haben mit den zahlreichen aktuellen Todesfällen und Lebensrettungen durch die DLRG nichts zu tun“, sagt Hans-Hubert Hatje.

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1 Kommentar

Wäre wohl auch kaum praktisch umsetzbar gewesen, oder?!

Zumal es ja viele Varianten von "leichtsinnig schwimmen" gibt und viele Risiken, die Schwimmer eingehen, ohne dass "rote Fahnen" im Spiel sind... und da wurde ja bisher auch kostenlos gerettet...

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