Erste Hilfe - bei Trennung und Scheidung

24. Januar 2019
19:00 - 21:00 Uhr
Zeughaus Raum 118, 86150 Augsburg

Die Bezirksstelle Augsburg des ISUV/VDU e. V. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht veranstaltet am Donnerstag, 24.01.2019, ab 19.00 Uhr im Kreuzerraum (Raum 118) in der Bildungs- und Begegnungsstätte Zeughaus, Zeughausplatz 4, 86150 Augsburg eine Vortragsveranstaltung zum Thema: „Erste Hilfe - bei Trennung und Scheidung“. Referent wird Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Strampp aus Augsburg, Völkstraße 28, Tel.: 0821/710615-10 sein. Der Eintritt ist frei.

Aus und vorbei ist es mit der versprochenen lebenslangen Liebe - die Ehe ist gescheitert. In Deutschland ist das keine Seltenheit, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen.

407 000 Paare haben im Jahr 2017 den Bund der Ehe geschlossen, im gleichen Zeitraum erfolgten 153.501 Ehescheidungen. Derzeit werden rund 38 Prozent aller geschlossenen Ehen geschieden.

Doch es kann dauern, bis eine Ehe richterlich geschieden werden kann. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich eine Bedenkzeit von wenigstens 3 Jahren vor - auch wenn beide Partner einvernehmlich in die Scheidung einwilligen: Mindestens ein Jahr müssen sie getrennt leben. Nur dann kann nach dem Gesetz ein Scheitern der Ehe angenommen werden.

Es kriselt in der Partnerschaft und Ehe schon länger, die nehmen Streitigkeiten zu, steht irgendwann die Frage im Raum: „Wollen wir uns trennen?“, „Wollen wir uns scheiden lassen?“, Wann beginnt eigentlich das Trennungsjahr?

Mit diese Fragen gehen oft die Sorgen einher: Was ist mit den gemeinsamen Kinder? Bei welchen Elternteil bleiben sie? Wer darf die Ehewohnung weiter benutzen - geht das gemeinsam oder muss einer der Ehegatten ausziehen? Zieht ein Ehegatte aus der Ehewohnung aus, stellt sich die Frage nach dem Mietvertrag. Wenn beide unterschrieben haben, bleibt auch der ausgezogene Ehepartner dem Vermieter gegenüber in der Haftung für die Miete - und zwar für die gesamte Miete. Deshalb sollte mit dem Vermieter sofort geklärt werden, ob derjenige, der ausgezogen ist, aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Ein Zurück in die gemeinsame Wohnung gebe es nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr.

Wovon können die Kinder und ich nach einer Trennung bzw. Scheidung leben? Oft wurde gemeinsames Vermögen, z.B. in einem eigenen Familienheim, geschaffen. Was wird damit? Konto, Kosten, Hausrat und Unterlagen - vieles was bisher in geregelten Bahnen gelaufen ist, steht in Frage.

Da vor und während der Trennung oft die Weichen dafür gestellt werden, ob die spätere Scheidung gütlich oder streitig verläuft, wird Rechtsanwalt Strampp in seinem Vortrag darstellen, welche rechtlichen Probleme durch Trennung und Scheidung entstehen können. Zu den dargestellten Problemkreise wird er einen Überblick über Lösungsmöglichkeiten geben, die die Ehepartner die Chance haben durch eine faire Regelung bei Trennung und Scheidung auch nach der Scheidung fair miteinander umgehen können.

Um die Wege zu einer fairen Lösung aufzuzeigen wird insbesondere auf die Voraussetzungen der Scheidung sowie auf die Themen der elterlichen Sorge, des Umgang sowie auf vermögensrechtliche Fragen (Unterhalt, Zugewinn, etc.) eingegangen und auch alternative Wege der Konfliktlösung aufgezeigt.

Weitere Information zur Veranstaltung oder über den Interessenverband erhalten Sie durch Raffaele Brescia, Leiter der ISUV-Bezirksstelle Augsburg, Tel.: 0821 / 29 70 76 39 oder direkt bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg Tel.: 0911 / 55 04 78. Ferner können Sie sich in Internet unter www.isuv.de Informationen erhalten. Auf dieser Internetseite ist z.B. ein Internet-Forum eingerichtet, über das sich Betroffene austauschen können. Auf dieser Seite können Interessierte auch weitere aktuelle Informationen zum Familienrecht, Merkblätter sowie eine Urteilsdatenbank finden.

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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