„Public Viewing“ zur Fußball-Europameisterschaft: Diese rechtlichen Vorgaben sind zu beachten
Zulässigkeit ist vom Hauptzweck der Zusammenkunft abhängig Anlässlich der aktuell stattfindenden Fußball-Europameisterschaft mehren sich die Nachfragen, ob das sogenannte „Public Viewing“ – also die Übertragung der Spiele für ein öffentliches Publikum – vor dem Hintergrund der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zulässig ist. Seitens des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es dazu auf Anfrage erläuternd, dass öffentliche Veranstaltungen nach...