Gemeindeordnung

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Die Bürger einer Stadt wehren sich gegen einen Baumarkt, mit § 22a der Niedersächsischen Gemeindeordnung. 34

Jürgen Bruns
Jürgen Bruns aus Lehrte | am 25.07.2009 | 1146 mal gelesen

Einwohnerantrag nach § 22a Niedersächsische Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Lehrte:"Der Rat der Stadt Lehrte möge beschließen: 1. Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik ( sogenannte C- Fläche) soll kein Bau- und Gartenmarkt angesiedelt werden. 2. Der Ratsbeschluss vom 24. juni 2009 (Tagesordnungspunkt 7. Bebauungsplan Nr.00791 "Lehrte Mitte" Teilplan 00/91 B "Östlichder Manskestrasse", 1....

Lehrte, Baumarkt, Zuckerfabriksgelände, Protestaktion, mobil-für-Lehrte, Einwohnerantrag, Gemeindeordnung, §22a
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Stadt-, Markt-, Gemeinderat, was darf er und was muss er ...

Franz Tobiasch
Franz Tobiasch aus Augsburg | am 24.07.2009 | 218 mal gelesen

In loser Folge möchte ich Ihnen Auszüge aus der Bayerischen Gemeindeordnung vorstellen. Darin werden die Aufgaben und Pflichten der Städte, Marktgemeinden und Gemeinden beschrieben und die der Stadt-, Markt- und Gemeinderäte als gewählte Vertreter der Bürger. Dazu verweise ich ausdrücklich auch auf die Internetseiten des Bayer. Innenministeriums, denen diese Angaben entnommen wurden. Aber Vorsicht, was in der...

Bayern, Stadtrat, Gemeinderat, Gemeindeordnung, Pflichten und Aufgaben Gemeinderat, Bayer. Gemeindeordnung