Gentests an Embryonen erlaubt – Fluch oder Segen?

Der Bundesgerichtshof hat vor 2 Tagen sein Urteil gesprochen, dass Gentests an Embryonen erlaubt sind! Hintergrund hierfür war die Selbstanzeige eines Arztes, weil dieser bei drei Ehepaaren auf Wunsch hinweg die Eizellen auf Erbkrankheiten getestet hat. Das Embryonenschutzgesetz verbietet Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Jetzt wurde dies vom Bundesgerichtshof eindeutig erlaubt. Doch was kommt nun auf uns zu? Einerseits kann man sich auch an den anderen Ländern orientieren, bei denen die PID schon erlaubt ist, z. B. England oder Frankreich. Man sollte einfach genau kontrollieren, bei welchen Paaren die PID durchgeführt wird. Bei Paaren mit schweren Erbkrankheiten wäre dies ein großer Vorteil. Später muss so außerdem keine Abtreibung durchgeführt werden, falls die Erbkrankheit im Verlaufe der Schwangerschaft festgestellt wird. Kritiker befürchten jedoch, dass durch die Erlaubnis von Gentests das Risiko von Designer-Babys steigt. Dies haben auch die Länder, in denen die PID erlaubt ist gezeigt, denn immer wieder steigt die Rate der Retter-Babys, die geboren werden, um als Stammzellenspender für ihre Geschwister zu dienen. Es bleibt die Angst, dass die Kinder irgendwann wie aus einem Katalog ausgewählt werden können und Paare das gewünschte Geschlecht einpflanzen lassen. Außerdem haben Kritiker geäußert, dass der Gentest an Embryonen eine Diskriminierung von Behinderten ist. Nun, dies ist wohl ein häufig umstrittenes Thema. Was ist denn eure Meinung? War es eine gute Entscheidung, die Gentests an Embryonen zu erlauben oder wird es bald ausarten?

Bürgerreporter:in:

Nadine Müller aus Augsburg

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