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Sind geschäftsunfähige und strafunmündige Kinder, die ihre Eltern bei politischen Kundgebungen begleiten,"Demonstranten" und werden auch als solche statistisch erfasst?

Eigentlich sind es die gestern von mir gestern aufgenommenen Start- und Landefotos eines Rettungshubschraubers, die mich zu diesem Beitrag veranlassen. Anschließend kamen mir Gedanken, die so gar nicht zum gestrigen Geschehen passen. Aber ein Notarzt wird immer zu Notfällen gerufen. So führten mich plötzlich meine Überlegungen zum Tröglitzer Laternenumzug mit anschließender Kundgebung, die sich gegen die Aufnahme von Asylbewerbern richtet.

Im MZBürgerreporter-Forum der Mitteldeutschen Zeitung existiert ein Foto, auf dem auch ein Kind zu sehen ist, das die Eltern auf dem von der NPD organisierten Laternenspaziergang durch Tröglitz begleitet. Siehe dazu den Beitrag von Wolfgang Hädrich, Ein dickes Lob der Polizei" http://www.mz-buergerreporter.de/zeitz/lokales/ein...
Da ich als PKW-Fahrerin durch Umzug meine Fahrt unterbrechen musste, kann ich bestätigen, dass auch Kinder an diesem Umzug teilnahmen.

Dieses Foto, betrachtet man es einmal in Verbindung mit möglichen Verletzten nach Ausschreitungen auf einer Demonstration, bewegt meine Gedanken.

Angenommen, es wäre auf der Veranstaltung doch einmal zu einer Auseinandersetzung gekommen. Kinder und Erwachsene wären schwer verletzt und der Einsatz eines Rettungsdienstes wäre notwendig geworden. In welcher Reihenfolge würde man dann wohl als Einsatzhelfer arbeiten? Würden sich die Rettungskräfte zuerst um die Kleinsten, danach um Frauen und zum Schluss um verletzte Männer kümmern?

Die nächste Frage die mich geschäftige ist folgende: Kann ein Kind überhaupt schon ermessen, warum es sich mit einer Laterne auf der Straße befindet? Ich denke an die Martinsumzüge, an denen Kinder und Eltern gemeinsam teilnehmen. In der Regel wird die Legende oder der christliche Hintergrund dieses Umzuges erklärt. - Wie erklärt man aber einem Kind, dass man am Sonntagabend, weil man gegen Asylbewerber und Ausländer demonstriert, gemeinsam mit der Laterne durch das Dorf läuft?

Dem letzten Artikel der Mitteldeutschen Zeitung war zu entnehmen, dass laut Polizeiangaben circa 125 Personen an dem Umzug teilnahmen. Ich gehe davon aus, dass die Polizeistatistik nicht zwischen Erwachsenen, jugendlichen Heranwachsenden, Kindern, Kleinkindern und Säuglingen unterscheidet. Oder doch?

Bestehen Regeln oder gar gesetzliche Bestimmungen die besagen, ab wann ein Bundesbürger an einer Demonstration teilnehmen darf? Eltern haben natürlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Vom Gesetz her, so meine ich, können sie daher auch mit ihren nicht strafmündigen Kindern an einer Demonstration teilnehmen. Denn an einem Sonntagabend dürfte es eher unmöglich sein, die Kinder in einer Kindertagesstätte sicher unterzubringen.

Wie wäre es eigentlich, würde ein siebenjähriges Kind ausländer- oder verfassungsfeindliche Parolen von sich geben? Oder mit Steinen werfen oder anderweitig Schäden anrichten?

Wie müssten die Ordnungskräfte, in diesem Falle wäre es wohl die Polizei, darauf reagieren? Muss sie die Aussagen ignorieren, da die Kinder noch strafunmündig sind? Oder werden die Eltern zur Verantwortung gezogen?

Ich schlage einmal den Bogen zum christlichen Erziehung hin.
Eltern beider christlicher Konfessionen können, müssen ihre Kinder aber nicht taufen lassen. Da ich Protestantin bin, beziehe ich mich jetzt auf meine christlichen Werdegang. Mit 14 Jahren konnte ich entscheiden, ob ich mich dem Taufgelöbnis meiner Eltern anschließe und mich bewusst zum christlichen Glauben entschließe. Mit der Konfirmation bin ich also ein verantwortliches Mitglied der Kirchengemeinschaft. Aber ich hätte mich auch gegen die Aufnahme in diese Gemeinschaft entscheiden können.

Christliche Werte werden in der Regel in der Familie gelebt und vermittelt. Ich nehme an, ähnlich wird auch innerhalb der Familien eine politische Gesinnung und gesellschaftliche Wertevermittlung vorgelebt. Ich kann mich daran erinnern, dass ich als Kind politische Gespräche mit Meinungsäußerungen meiner Eltern verfolgte, auch wenn ich nicht alles begriff. Aber als Kind habe ich deren Meinung ungewollt erst einmal als "richtig" übernommen.

Mich beschäftigt die Frage nun doch: "Werden die kleinen Menschenkinder, die mit ihren Eltern in Tröglitz gegen Asylbewerber spazieren gehen schon als politisch aktive Teilnehmer einer Demonstration gewertet? Wenn es tatsächlich so sein sollte, dann demonstrierten in Tröglitz minderjährige und strafunmündige Kinder gegen die Aufnahme von Asylbewerbern. Sollte es nicht so sein, müsste dann aber doch wohl die Polizei aber genaue Angaben machen. In der Form, dass sie differenziert angibt: "An der Demonstration nahmen circa XX Erwachsene und XX Kinder teil." Denn wenn Kinder als Teilnehmer gezählt werden, bekunden sie später in der Statistik eine politische Gesinnung, ob sie sich dessen bewusst waren oder nicht. Gleichzeitig aber gingen sie vom Gesetz her straffrei aus und würden bei Rechtsbrüchen nicht erfasst. In jedem Fall aber, das vermute ich, hätten sie bei Ausschreitungen und körperlichen Verletzungen sogar das Recht, medizinisch zuerst versorgt zu werden.

Denn die Kleinsten und Schwächsten des Staates sind zu schützen. Denn wie heißt es so schön: "Kinder sind unsere Zukunft!"

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10 Kommentare

> "Und deshalb auch die Frage, der Notwendigkeit, Kinder mit auf eine Demo zu nehmen bei es u.U. zu Ausschreitungen kommen kann."

Dazu hat man das Recht. Und die Kinder haben das Recht auf Unversehrtheit, wie die Eltern auch. Wenn Gegen- und Antidemonstranten da zur Gewalt greifen, muss die Polizei eben die legalen Demos besser schützen.

Kinder werden halt gerne benutzt oder missbraucht um an Demos teilzunehmen bei denen die Eltern nur ihren EIGENEN INTERESSEN in den Vordergrund stellen. Ganz schlimm fand ich es immer bei den Kernkraft Gegnern...

@Armin: Da ich es genau wissen wollte, habe ich eine schriftliche Anfrage zu diesem Thema gestellt. Ich will es tatsächlich wissen, ob die Polizei bei uns aus die Kinder als Demonstranten zählt (Personenzahl) oder nur die wahlberechtigten Bürger unserer Region.

Ein Kind, das nicht einmal entscheiden kann ob es zur Konfirmation oder zur Jugenweihe gehen kann, dürfte nach meinem Verständnis in der Zählung nicht mit aufgeführt sein.

Mitlaufen können und müssen sie wenn die Eltern es wollen. Aber die Frage ist doch später einmal, werden diese Kinder in den Geschichtsbüchern als teilnehmender Demonstranten gezählt? Man kann ja die politische Entwicklung jetzt noch nicht einschätzen. Aber wenn man da nicht genau differenziert, werden Kinder später als "geschäfts- wahl- und entscheidungsfähige Bürger" in den Geschichtsbüchern geführt. Aber ich vermute ganz stark, dass ich auf meine Frage keine Antwort erhalte. So kleine Leutchen wie ich, die dürfen vermutlich kritische Fragen stellen, dürfen aber keine Antwort erwarten.

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